Das AG München hat die verantwortliche Geschäftsführerin eines Inkassounternehmens mit Sitz in München wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen Vorschriften des Rechtsdienstleistungsgesetzes in 25 Fällen zu einer Geldbuße in Höhe von 1.250 Euro verurteilt.

Auch ein Jahr nach Inkraftreten der Gesetze gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht die Veraucherzentrale politischen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Mehr als die Hälfte aller Verbraucherbeschwerden über Inkassounternehmen betreffen willkürliche Forderungen und die Höhe der Gebühren ist oft unverhältnismäßig. Auch eine effektive Aufsicht über die Unternehmen ist nach wie vor nicht gewährleistet.