Nicolas Mantseris, Hamburg 2021
In diesem Beitrag wird der Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung weitergeschrieben. Es ist der vierte Bericht dieser Art. Der Index beschreibt den Vollstreckungsdruck gegenüber Privathaushalten.
- Der Index sinkt deutlich auf 56 Punkte und liegt damit um 14 Punkte niedriger, im Vergleich
zum Vorjahr - Die drei bisher betrachteten Indikatoren aus der Gerichtsstatistik zeigen trotz der Pandemie
ein sich weiter reduzierendes Vollstreckungsgeschehen an - er neu eingeführte Indikator ‚Vollstreckungssachen‘ weist mit Ausnahme des Jahres 2020
eine nahezu konstantes Vollstreckungsgeschehen aus. Im Jahr 2020 reduziert der Indikator
sichtbar um knapp 10 %. - Die Zahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren wurde aufgrund einer Gesetzänderung kleiner. Es ist schon jetzt zu erkennen, dass die Zahl dieser Verfahren im Jahr 2021 deutlich steigt.
Das starke Sinken des Index im vergangenen Jahr ist erheblich auf die geplante Reform der
Insolvenzordnung zurückzuführen. Die Aussicht für Ratsuchende, im Jahr 2021 ein um drei Jahre verkürztes Verfahren in Anspruch nehmen zu können, führte – wie erwartet – zu einer Verschiebung der Antragstellung in das Jahr 2021.
Da allerdings auch die weiteren Indikatoren eine zum Teil erheblichen Reduktion aufweisen, lässt sich deutlich erkennen, dass auch in der Pandemie-Situation des vergangenen Jahres der
Vollstreckungsdruck weiter abgenommen hat.
Möglicherweise lässt sich die Reduktion auch mit Lockdown erklären, in dem weniger
Vollstreckungsmaßnahmen beauftragt wurden, teils weil Schuldnerinnen und Schuldnern
beispielsweise bei Krediten oder Mietschulden Zahlungsaufschübe gewährt wurden, teils weil Gläubiger die Mitarbeitenden in Homeoffice geschickt haben und damit weniger Aufträge umgesetzt wurden.
Im Vergleich zum Höchststand im Jahr 2006 hat sich der Vollstreckungsdruck gegen
Privathaushalte nahezu halbiert.