23. März 2023

Ab dem 01.07.2023 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Gegenüber 2022 wurden sie um durchschnittlich 5% erhöht.

Der unpfändbare Betrag für einen Schuldner ohne Unterhaltspflichten beträgt zukünftig 1.409,99 Euro (bisher: 1.339,99 Euro). Für die erste weitere Unterhaltspflicht steigt der Freibetrag um 527,76 Euro (bisher: 500,62 Euro).

Pfändungstabelle vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 (Pdf-Datei)

Pfändungstabelle vom 01.07.2022 bis 30.06.2023