16. Juni 2021

Sozialrechtsexperte Bernd Eckhardt *) hat in der aktuellen Juni-Ausgabe von SOZIALRECHT JUSTAMENT einen Aufsatz zur Thematik „SGB-II-Schulden im und nach dem Insolvenzverfahren“ veröffentlicht.

Dort beschäftigt sich Herr Eckhardt insbesondere mit der Möglichkeit des Jobcenters, Forderungen auch während des Insolvenzverfahrens aufzurechnen und unterscheidet zwischen Forderungen, die schon vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet waren und Neuschulden, die nicht Bestandteil des Insolvenzver­fahrens sind. Strittig sei, ob (und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen) sozialrechtliche Aufrechnungs- und Verrechnungsmöglichkeiten insolvenzrechtliche Vorschriften verdrängen würden.

Urteile von Landessozialgerichten und ihre Begründung für Fälle, in denen die Schulden vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet, aber erst nach Eröffnung vom Jobcenter geltend gemacht wurden, würden im Beitrag ausführlich dargestellt werden – insbesondere, dass aufgrund des Insolvenz­rechts der Erlass eines Erstattungsbescheids und die darauf beruhende Aufrechnung rechtswidrig sei.

Herr Eckhardt hat ferner auf eine aktuelle Arbeitshilfe der Bundesagentur für Arbeit mit dem Titel „Zusammenarbeit der gemeinsamen Einrichtungen mit dem Inkasso-Service beim Einzug von Forderungen – Hinweise und Hintergrundinformationen für den Prozess ab dem Entstehen einer Forderung bis zu ihrer Erledigung“ aufmerksam genacht. Diese enthält einen Exkurs zum Thema Unterhalt und Ordnungswidrigkeiten.

*) Tätig in der unabhängigen Arbeitslosenberatung (in ökumenischer Trägerschaft), zuvor Studium der Pädagogik, Soziologie, Psychologie und Geschichte an der Universität Bamberg, wissenschaftliche Mitarbeit beim Institut für Sozialforschung Marburg. Besondere Interessen in der praktischen Anwendung sozialrechtlichen Wissens in der Sozialberatung und der Reflexion der Praxis der Sozialarbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen und Seminarangebote. Herzlichen Dank an Bernd Eckardt für die Erlaubnis für die Veröffentlichung hier.

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