15. September 2022

Nicolas Mantseris, Neubrandenburg

Mit diesem Berichtsjahr wird aus dem bisherigen Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung/Forderungsbeitreibung der Überschuldungsindex. Die Berechnung bleibt gleich. Mit der Umbenennung wird die bisherige Zurückhaltung abgelegt, zuverlässige Aussagen zum Geschehen der privaten Überschuldung in Deutschland zu treffen.

Dies ist der nun fünfte jährliche Bericht zur Überschuldungssituation in Deutschland. Der Bericht beruht im Wesentlichen auf der Veröffentlichung der staatlichen Zivilgerichtsstatistik, die regelmäßig im August für das Vorjahr erscheint. Mit ausgewählten Indikatoren, die als Folge von privater Überschuldung zu bewerten sind, wird das Überschuldungsgeschehen in seiner Entwicklung betrachtet.

Kernaussagen:

  • Der Index steigt moderat auf 69 – de Zahl der Verbraucherinsolvenzen ist in den vergangenen Monaten gestiegen.
  • Trotz der Verschiebung der Antragstellung vieler Verbraucherinsolvenzverfahren vom Jahr
    2020 in das Jahr 2021 steigt der Überschuldungsindex nur auf 69
  • Die Zahl der eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren ist in den Monaten September 2021
    bis Mai 2022 im Vergleich zum Zeitraum September 2019 bis Mai 2020 um 21 % gestiegen
  • Setzt sich der Trend der ersten fünf Monate fort, werden in 2022 nahezu so viele Menschen
    Restschuldbefreiung beantragt haben, wie zuletzt im Jahr 2017
  • Die Indikatoren ‚gerichtliche Mahnverfahren‘, ‚Vermögensauskunft‘ und ‚Vollstreckungssachen‘ sind im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erneut sichtbar gesunken
  • Es gibt Anzeichen, dass von Überschuldung Betroffene früher Insolvenz beantragen.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: Überschuldungsindex-2022

Einige frühere Beiträge zum Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung finden Sie hier: 2021, 2020, 2019