Im Laufe des Jahres 2018 waren nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) ca. 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, dass sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen. „In den letzten Jahren haben sich die Gründe für einen Wohnungsverlust kaum verändert. In der Hälfte der dokumentierten Fälle haben die Menschen die Wohnung nach Kündigung durch den Vermieter (30 %) oder im Verlauf des Prozesses von Räumungsklage (5 %) und Zwangsräumung (16 %) verloren. In 66 % der Fälle erfolgte die Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden, in 7 % wegen Eigenbedarfs und in 27,0 % wegen anderer Probleme.“ (BAGW 2020)

Handreichung, anhand derer man wie mit eine Schablone möglichst schnell die Existenz des Selbstständigen, seiner Familie und eben seiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit zu sichern versuchen kann.

Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann erläutert in seinem Beitrag die neuen Rechtsgrundlagen zur Vermögensabschöpfung und weist darauf hin, dass die Einziehung des Wertersatzes in der Beratung überschuldeter Straffälliger an Häufigkeit und Bedeutung gewinnen wird.

AG Neustadt mit einer weiteren Entscheidung darüber, die 20km-Grenze zur Entscheidung über außergewöhnliche Belastungen heranzuziehen, anstatt der ebenfalls üblichen 30km-Grenze.

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i.S.v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und…

Amtliche Leitsätze: 1. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf seinem Grundbesitz ruhenden dinglichen Belastungen grundsätzlich wertmindernd zu berücksichtigen. 2. Ein Interesse des Kreditgebers, sich durch einen an sich wirtschaftlich sinnlosen Bürgschafts- oder Mithaftungsübernahmevertrag vor Vermögensverschiebungen zwischen Eheleuten…

Der u.a. für Bank- und Bürgschaftsrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat entschieden: Die von der Rechtsprechung für die Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger entwickelten Grundsätze gelten nicht nur für Kreditinstitute, sondern auch für andere gewerbliche oder berufliche Kreditgeber im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes. Der damals gerade 18 Jahre alte,…

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass der Anspruch auf Kindergeld nicht schon dann endet, wenn das Kind (vor Erreichen des 25. Lebensjahres) einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erreicht hat, sondern erst dann, wenn das von Beginn an angestrebte Berufsziel einer mehraktigen Ausbildung erreicht ist. Die Klägerin ist Mutter einer…

Autor: Bernd Eckhardt, Nürnberg Ursprünglich waren die Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz schon für Anfang des Jahres angekündigt worden. Schließlich wurden sie in einem Gesetzespaket zusammen mit der Neuregelung des Finanzausgleichs von Bund und Ländern nach einer weiteren Verschiebung am 1. Juni 2017 im Bundestag verabschiedet. Am 2. Juni 2017…

Sowohl der 7. Senat des BGH (Beschluss vom 2. Dezember 2015 - VII ZB 42/14) als auch der 11. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg (Urteil vom 26. Januar 2016, AZ 11 K 2973/14), haben in aktuellen Entscheidungen die gerichtlich bzw. behördlich verfügte Aussetzung oder Ruhendstellung einer Kontopfändung wegen fehlender Rechtsgrundlage abgelehnt.

Bei einer Doppel-Pfändung des künftigen Lohns, der infolge Überstunden, Spesen, Weihnachts- und Urlaubsgelds schwankt, "an der Quelle" und zugleich auf dem Gehaltskonto waren bisher nur wenige Gerichte bereit, die "Forderung des Schuldners auf Auszahlung des Kontoguthabens bei der Drittschuldnerin bezüglich Lohn/Gehalt, welche von XY auf das gepfändete Konto überwiesen wird" in ihrer jeweiligen Höhe von der Kontopfändung auszunehmen.

Immer mehr Arbeitnehmer werden durch Rationalisierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen ihres Arbeitgebers arbeitslos. Oft zahlen die Unternehmen mehr oder weniger hohe Abfindungen aus, um die finanziellen Folgen der Entlassung zu mildern und einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum bilden, den der entlassenen Arbeitnehmer braucht, eine neue Einkommensquelle (Arbeitsstelle, Rente) zu erschließen.