5. Juli 2016
Seniorprofessor Dr. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt
Seit dem 19.06.2016 gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto – dem sog. „Basiskonto“ bzw. „Zahlungskonto“.
In der Arbeitshilfe wird der Weg zum Basiskonto – von der Antragstellung bis zur Eröffnung – skizziert. Kreditinstitute müssen das Zahlungskonto binnen zehn Geschäftstagen nach Antragseingang eröffnen, sofern kein Ablehnungsgrund besteht. Wie diese Frist berechnet wird, wird ebenfalls in der Arbeitshilfe erläutert.
Download: Arbeitshilfe Basiskonto