Im Laufe des Jahres 2018 waren nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) ca. 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, dass sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen. „In den letzten Jahren haben sich die Gründe für einen Wohnungsverlust kaum verändert. In der Hälfte der dokumentierten Fälle haben die Menschen die Wohnung nach Kündigung durch den Vermieter (30 %) oder im Verlauf des Prozesses von Räumungsklage (5 %) und Zwangsräumung (16 %) verloren. In 66 % der Fälle erfolgte die Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden, in 7 % wegen Eigenbedarfs und in 27,0 % wegen anderer Probleme.“ (BAGW 2020)
Stand Oktober 2020 aktualisierte Zusammenstellung der Rechtsprechung zur Auslegung des §497 III. S. 3 BGB hinsichtlich gekündigter Verbraucherdarlehen.
Wurde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ersatzweise Ordnungshaft angeordnet, ist diese auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahren weiterhin vollstreckbar.
Was bringen Ratenzahlungen wirklich? In diesem Artikel wird beispielhaft dargestellt, dass Ratenzahlungen oft Mehrkosten verursachen und die eigentlichen Ziele der Klient*innen nicht erreicht werden.
Die Zentrale Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB) setzt seit Jahren auf die Präventionsarbeit und setzt hierzu ehrenamtliche Finanzpaten ein.
Seit Mai 2007 bieten 2 Kolleginnen der ZSB 1x wöchentlich eine Erstberatung direkt vor Ort im Jobcenter U25 (für unter 25jährige Leistungsbezieher) an. Grundlage hierfür war die Entscheidung des Gemeinderates, die Betreuungskapazitäten für die Beratung der vom Jobcenter Stuttgart zugewiesenen Klienten auszubauen. Die Termine für die Erstberatung bei U25 werden durch die persönlichen Ansprechpartner der Klienten im Jobcenter vereinbart.
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat das Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ überarbeitet und verabschiedet.
Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell, einfach und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel gegen den/die Schuldner/in zu erlangen. Außerdem macht der Vollstreckungsbescheid die Forderung praktisch unanfechtbar und verhindert eine eventuell sonst eintretende Verjährung des Anspruchs.
Zu zehn Lebensbereichen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Checklisten zusammengestellt; sie sollen dabei helfen, sich im Verbraucheralltag zurecht zu finden.