Im Laufe des Jahres 2018 waren nach Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. (BAGW) ca. 678.000 Menschen in Deutschland wohnungslos – das heißt, dass sie nicht über mietvertraglich gesicherten Wohnraum verfügen. „In den letzten Jahren haben sich die Gründe für einen Wohnungsverlust kaum verändert. In der Hälfte der dokumentierten Fälle haben die Menschen die Wohnung nach Kündigung durch den Vermieter (30 %) oder im Verlauf des Prozesses von Räumungsklage (5 %) und Zwangsräumung (16 %) verloren. In 66 % der Fälle erfolgte die Zwangsräumung aufgrund von Mietschulden, in 7 % wegen Eigenbedarfs und in 27,0 % wegen anderer Probleme.“ (BAGW 2020)

Seit Mai 2007 bieten 2 Kolleginnen der ZSB 1x wöchentlich eine Erstberatung direkt vor Ort im Jobcenter U25 (für unter 25jährige Leistungsbezieher) an. Grundlage hierfür war die Entscheidung des Gemeinderates, die Betreuungskapazitäten für die Beratung der vom Jobcenter Stuttgart zugewiesenen Klienten auszubauen. Die Termine für die Erstberatung bei U25 werden durch die persönlichen Ansprechpartner der Klienten im Jobcenter vereinbart.

Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell, einfach und ko­sten­günstig einen vollstreckbaren Titel gegen den/die Schuldner/in zu erlangen. Außerdem macht der Vollstreckungsbescheid die Forderung praktisch unanfechtbar und verhindert eine eventuell sonst eintretende Verjährung des Anspruchs.