In diesem Beitrag wird der Index der gerichtlichen Zwangsvollstreckung fortgeschrieben. Der Index soll ein Baustein sein in einer realistischen Einschätzung der Entwicklung von Vollstreckung und Überschuldung in Privathaushalten.
Wurde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens ersatzweise Ordnungshaft angeordnet, ist diese auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahren weiterhin vollstreckbar.