Soll man einen Widerspruch bzw. Einspruch einlegen? Ja, auf jeden Fall, wenn es sich um eine Insolvenzforderung handelt.
Das gerichtliche Mahnverfahren mit Mahn- und Vollstreckungsbescheid gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, schnell, einfach und kostengünstig einen vollstreckbaren Titel gegen den/die Schuldner/in zu erlangen. Außerdem macht der Vollstreckungsbescheid die Forderung praktisch unanfechtbar und verhindert eine eventuell sonst eintretende Verjährung des Anspruchs.