25. Oktober 2017

Ag SBV und VZ NRW haben seinerzeit ein Merkblatt zu Schuldnerschutz bei Kontopfändung durch öffentliche Gläubiger herausgebracht.

Als Arbeitshilfe bzw. zur Vorlage bei der Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers z.B. Finanzamt, Stadtkasse, Hauptzollamt etc. gedacht, wurde es nun aktualisiert 09/2017). Die vollstreckende Behörde ist dabei als Pfändungsgläubiger gleichzeitig auch für die Einhaltung dieses Vollstreckungsschutzes zuständig und muss sich ggf. auch um Belange des Schuldners kümmern.

Das Merkblatt in einer neutralen und in einer offiziellen VZ-Version finden Sie auf unserer Seite