(Verschuldungslexikon) Bezahlt man eine öffentlich-rechtliche Forderung (z. B. Gebühr, Beitrag, Steuer) nicht pünktlich, können Säumniszuschläge erhoben werden. Diese sind meist wesentlich höher als Verzugszinsen bei einer vertraglichen Forderung. So werden beispielsweise bei Steuern für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages erhoben. Schuldet man…

(Verschuldungslexikon) Die Schufa ist die wichtigste Wirtschaftsauskunftei in Deutschland. Sie ist eine Aktiengesellschaft, also ein privatwirtschaftliches Unternehmen und keine öffentlich-rechtliche Einrichtung. Ihr Zweck ist es, Vertragspartner*innen Auskünfte über die Bonität Dritter zu geben. Vertragspartner*innen sind vor allem Banken, Handelsunternehmen, Telefondienstleistungs- und Inkassounternehmen. Ihre Informationen zur Bonität Dritter bezieht…

(Verschuldungslexikon) Das Schuldnerverzeichnis ist anders als die Schufa ein öffentlich-rechtliches Verzeichnis. Jede Person, die ein bestimmtes berechtigtes Interesse nachweisen kann, darf Einsicht nehmen. Seit dem 01.01.2013 wird für jedes Bundesland bei einem zentralen Vollstreckungsgericht das Schuldnerverzeichnis geführt. In Baden-Württemberg ist dies das Amtsgericht Karlsruhe. Einsicht nehmen kann man…

(Verschuldungslexikon) Bei einer Sicherungsübereignung überträgt die*der Schuldner*in auf die*den Gläubiger*in das Eigentum an einer Sache. Dabei bleibt die*der Schuldner*in unmittelbare*r Besitzer*in und kann die Sache weiterhin nutzen. In der Sicherungsabrede wird vereinbart, wann das Eigentum auf die*den Schuldner*in zurück zu übertragen ist. Die Sicherungsübereignung ist die häufigste Kreditsicherheit…

(Verschuldungslexikon) Eine Taschenpfändung ist die körperliche Durchsuchung der*des Schuldner*in durch die*den Gerichtsvollzieher*in mit dem Ziel, pfändbares Bargeld oder Wertgegenstände zu finden. Es müssen wie bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben sein und die Taschenpfändung muss nach Einschätzung der*des Gerichtsvollzieher*in erfolgversprechend sein. Taschenpfändungen spielen in der…

(Verschuldungslexikon) Die Tilgung ist die eigentliche Rückzahlung eines Kredit-/ Darlehensbetrages. Die Höhe der Tilgung wird zu Beginn des Darlehens vereinbart und häufig in Prozent zur Darlehenssumme angegeben. Bei einem sogenannten Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung die gesamte Laufzeit dieselbe. Die zu zahlende monatliche Rate wird deshalb immer kleiner, denn…

(Verschuldungslexikon) Eine Überweisung verwendet man, um einmalig eine Zahlung vom eigenen Girokonto auf ein anderes Konto vorzunehmen. Eine Überweisung kann man in Papierform mit einem Überweisungsformular (beleghafte Überweisung), online über Computer, Handy oder Tablet oder am Geldautomaten in Auftrag geben. Da Deutschland am SEPA (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) teilnimmt, enthalten…

(Verschuldungslexikon) Das Verbraucherinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für alle Privatpersonen, die noch nie selbständig waren oder für ehemals Selbständige, die maximal 19 Gläubiger*innen haben, überschaubare wirtschaftliche Verhältnisse und gegen die keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Voraussetzung beim Verbraucherinsolvenzverfahren ist, dass vor Einreichung des Insolvenzantrages ein außergerichtlicher Einigungsversuch (AEV) durchgeführt…

(Verschuldungslexikon) Wenn man als Schuldner*in die Forderung eines oder mehrerer Gläubiger*innen nicht mehr begleichen kann, weil beispielsweise kein ausreichendes Einkommen da ist und kein Vermögen, kann man versuchen, mit diesen Gläubiger*innen einen Vergleich zu schließen. Vergleiche sind Verträge bzw. Vertragsänderungen mit Gläubiger*innen. Die*der Schuldner*in bietet eine bestimmte Leistung…

(Verschuldungslexikon) Nach einem bestimmten Zeitablauf (Verjährungsfrist) hat die*der Schuldner*in das Recht, die Erfüllung der Forderung zu verweigern. Er kann der*dem Gläubiger*in die Einrede der Verjährung entgegenhalten. Aber: Die*der Schuldner*in muss diese Einrede der*dem Gläubiger*in gegenüber erheben! Bezahlt man auf eine bereits verjährte Forderung, kann man das Geld nicht…

(Verschuldungslexikon) Die Vermögensauskunft wurde früher als „eidesstattliche Versicherung“ oder als „Offenbarungseid“ bezeichnet. Sie ist ein Mittel der Zwangsvollstreckung, mit dem die*der Gläubiger*in Informationen über die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der*des Schuldner*in erhält. Die Vermögensauskunft muss man gegenüber der*dem Gerichtsvollzieher*in abgeben. Dieser wird dazu von der*dem Gläubiger*in beauftragt. Die*der…

(Verschuldungslexikon) Die Verrechnung ist eine Möglichkeit der Sozialbehörden, Forderungen gegenüber der*dem Schuldner*in durchzusetzen. Bei der Verrechnung wird eine Sozialbehörde ermächtigt, für einen anderen Sozialleistungsträger Sozialleistungen einzubehalten. Beispiel: A hat gegen die Rentenkasse einen Anspruch auf Rentenzahlung. Sie*er hat aber bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung Schulden aus Beitragsrückständen. Wenn die…

(Verschuldungslexikon) Grundsätzlich sollen einer*einem Schuldner*in nur die Schulden erlassen werden, wenn den Pflichten und Obliegenheiten im Insolvenzverfahren und in der Wohlverhaltensphase nach dem Insolvenzverfahren nachgekommen wird. Macht sie*er dies nicht, kann die Restschuldbefreiung versagt werden. Dazu ist immer ein Antrag einer*eines Gläubiger*in nötig. Über den Versagungsantrag entscheidet dann…

(Verschuldungslexikon) Ein Vertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen mindestens zwei Beteiligten. Als Vertragspartner*in ist man verpflichtet, diese Vereinbarung zu erfüllen, insbesondere muss man die aus dem Vertrag entstehenden Forderungen erfüllen. Macht man dies nicht kann dies Konsequenzen haben (z. B. Kündigung des Vertrags, Zahlungsklage, Titulierung der Forderung,…

Wenn die*der Schuldner*in eine Forderung aus einem Vertrag nicht erbringt, wenn sie fällig ist, gerät diese*r durch eine Mahnung der*des Gläubiger*in in Verzug. Beispiel: A verkauft an B ein Fernsehgerät für 200 Euro. Die beiden vereinbaren, dass B den Fernseher gleich mitnehmen darf und die 200 Euro an…

Gläubiger*innen können ihre Forderung gegen Schuldner*innen durch ein gerichtliches Mahnverfahren gerichtlich feststellen lassen. Nach Erteilung des Mahnbescheides ergeht dann ein Vollstreckungsbescheid. Mit dem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid ist die Forderung tituliert und kann von der*dem Gläubiger*in über das Vollstreckungsgericht durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vollstreckt werden. Der Vollstreckungsbescheid wird förmlich zugestellt und das…

(Verschuldungslexikon) Das Vollstreckungsgericht – eine Abteilung des Amtsgerichtes – ist für Entscheidungen in Zwangsvollstreckungssachen zuständig. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckungshandlung stattfindet, also meist am Wohnort der*des Schuldner*in. Für die meisten Zwangsvollstreckungsangelegenheiten sind Rechtspfleger*innen zuständig. Richter*innen entscheiden nur in ganz wenigen Fällen (z. B.…

(Verschuldungslexikon) Vollstreckungstitel sind amtliche Urkunden, aus denen sich ergibt, dass ein Anspruch – meist auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme – gegen eine*n Schuldner*in besteht. Der Vollstreckungstitel ist Grundlage für die Zwangsvollstreckung und für ihre Durchführung.Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind: Vollstreckungsbescheide Urteile aus einem Zivilprozess Beschlüsse von Gerichten (z. B.…

(Verschuldungslexikon) Wenn die*der Gläubiger*in bereits einen Vollstreckungstitel hat, kann dieser durch die*den Gerichtsvollzieher*in der*dem Drittschuldner*in eine Vorpfändung zustellen lassen. Diese Vorpfändung bewirkt, dass die*der Drittschuldner*in das, was pfändbar ist, nicht an die*den Schuldner*in herausgeben darf. Auch die*der Schuldner*in darf darüber nicht mehr verfügen (Arrest). Die Vorpfändung sichert der*dem…

(Verschuldungslexikon) Für Insolvenzverfahren, die vor dem 01.10.2020 beantragt wurden, gilt grundsätzlich noch die Abtretungsfrist von 6 Jahren. Das heißt man erhält vom Gericht 6 Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Restschuldbefreiung. Die Laufzeit wird jedoch seit Dezember 2019 immer um einen Monat gekürzt. So gilt für ein am…

(Verschuldungslexikon) Bei bestimmten Verträgen hat man als Verbraucher*in ein Widerrufsrecht. Durch den Widerruf kann man den Vertragsschluss quasi rückgängig machen. Bereits erhaltene Leistungen müssen dann von beiden Vertragspartner*innen zurückgewährt werden. Aber: Das Widerrufsrecht gilt nur bei bestimmten Verträgen! Es gibt kein generelles Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht gibt es vor…

(Verschuldungslexikon) Wer einen Mahnbescheid erhält, sollte sich diesen ganz genau ansehen und vor allem die geltend gemachte Forderung prüfen (Forderungsprüfung). Ist die Forderung nicht berechtigt, sollte man unbedingt Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen. Am besten legt man den Widerspruch mit dem beigefügten rosa Formular ein. In aller Regel…

(Verschuldungslexikon) Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf einen rechtlichen Erfolg ausgerichtet ist. Eine Willenserklärung hat immer ein inneres Element (den Willen, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen) und ein äußeres Element (die Erklärung). Dabei kann die „Erklärung" auch in einem Handeln bestehen. In unserem Alltag geben wir häufig Willenserklärungen ab,…

(Verschuldungslexikon) In der Wohlverhaltensphase wird die*der Insolvenzverwalter*in zur*zum Treuhänder*in. In dieser Phase muss die*der Schuldner*in nur noch den pfändbaren Anteil am Einkommen an die*den Treuhänder*in abgeben. Die Abtretung ist in Anlage 3 des Insolvenzantragsformulars enthalten. Die Vermögensverteilung ist bereits in der Insolvenzphase beendet worden, es sei denn, es…

(Verschuldungslexikon) Bei einem Kredit oder Darlehen wird in der Regel ein Zins vereinbart. Der Zins errechnet sich aus dem vereinbarten Zinssatz (z. B. 5 Prozent) und dem Kredit-/ Darlehensbetrag. Der Zinssatz spiegelt sozusagen den Preis des Kredits/ Darlehens wider. Die Höhe hängt vor allem davon ab, ob es…

(Verschuldungslexikon) Zwangsvollstreckung ist die Durchsetzung von Forderungen von Gläubiger*innen mit staatlicher Gewalt. Wegen des staatlichen Gewaltmonopols darf ein*e Gläubiger*in die Forderungen nicht einfach selbst bei der*dem Schuldner*in eintreiben, sondern muss sich der dafür vorgesehenen staatlichen Organe wie Vollstreckungsgerichte und Gerichtsvollzieher*in bedienen. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist, dass die*der…

(Verschuldungslexikon) Sind die Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung gegeben, kann die*der Gläubiger*in wählen, mit welcher Zwangsvollstreckungsmaßnahme seine Geldforderung vollstreckt werden soll. Es stehen folgende Maßnahmen zur Verfügung: Sachpfändung (evtl. Austauschpfändung) Taschenpfändung Kontopfändung Lohnpfändung Pfändung in Grundbesitz Pfändung in andere Vermögensrechte (z. B. Pfändung von Versicherungen) Vermögensauskunft