30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, die auf einen rechtlichen Erfolg ausgerichtet ist.

Eine Willenserklärung hat immer ein inneres Element (den Willen, ein Rechtsgeschäft vorzunehmen) und ein äußeres Element (die Erklärung). Dabei kann die „Erklärung“ auch in einem Handeln bestehen.

In unserem Alltag geben wir häufig Willenserklärungen ab, ohne uns darüber bewusst zu sein. Wir legen Waren vor der Kasse aufs Kassenband, werfen Münzen in den Parkscheinautomat, etc.. Andere Willenserklärungen wiederum nehmen wir sehr bewusst vor: Beispielsweise, wenn wir eine schriftliche Kündigung vornehmen.

Aber nur geschäftsfähige Personen können eine sofort wirksame Willenserklärung abgeben.

Aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen wird ein Vertrag.