(Verschuldungslexikon) Insolvenzgerichte sind für die Durchführung des Insolvenzverfahrens zuständig. Insolvenzgerichte sind die Amtsgerichte, die sich am Ort eines Landgerichts befinden. Das heißt es gibt nur so viele Insolvenzgerichte wie Landgerichte. Die örtliche Zuständigkeit richtet nach dem Wohnsitz der*des Schuldner*in. Das Insolvenzgericht entscheidet in der Regel durch einen Beschluss.…

(Verschuldungslexikon) Das Insolvenzverfahren wird mit dem Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts eröffnet. Im Eröffnungsbeschluss wird der Insolvenzverwalter benannt. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird im Internet auf der Seite Insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht und ins Schuldnerverzeichnis und Handelsregister eingetragen. Zu Beginn des Verfahrens hat die*der Schuldner*in in der Regel einen persönlichen Termin bei…

(Verschuldungslexikon) Bei einem Insolvenzverfahren wird innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Vermögen einer*eines zahlungsunfähigen Schuldner*in und auch sein pfändbares Einkommen auf die Gläubiger*innen verteilt. Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit der*des Schuldner*in wiederherzustellen. Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag durchgeführt: Eigenantrag durch die*den Schuldner*in Fremdantrag durch eine*n Gläubiger*in…

(Verschuldungslexikon) Die*der Insolvenzverwalter*in wird vom Insolvenzgericht ernannt. Diese Person wird im Eröffnungsbeschluss in der Regel mit Namen, Adresse und Kontaktdaten benannt. Insolvenzverwalter*innen sind zumeist Rechtsanwält*innen. Die*der Schuldner*in kann dem Insolvenzgericht auch eine*n Insolvenzverwalter*in vorschlagen. Es muss sich aber um eine dafür geeignete Person handeln. Die*der Insolvenzverwalter*in handelt kraft…

Klarna ist ein sogenannter Zahlungsanbieter. Er übernimmt die Abwicklung des Bezahlvorgangs  beim Online-shopping. Hinter Klarna steht die schwedische Bank Klarna Bank AB mit Hauptsitz in Stockholm. Es gibt aber auch Niederlassungen in Deutschland (Bsp. Hauptsitz in München). Für Händler*innen hat die Zusammenarbeit mit Klarna den Vorteil, dass die…

(Verschuldungslexikon) Ein Kontokorrentkredit ist ein Kredit mit einer laufenden Verrechnung, bei dem die*der Kreditgeber*in der*dem Kreditnehmer*in einen bestimmten Kreditrahmen zur Verfügung stellt. Wichtigster Kontokorrentkredit ist der Dispo bei einem Girokonto. Kontokorrentkredite werden aber auch häufig von Selbständigen genutzt. Die*der Kreditnehmer*in kann diesen Kredit bis zur vereinbarten Kreditlinie jederzeit…

(Verschuldungslexikon) Bei einer Kontopfändung wird durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) bei der Bank der überschuldeten Person das Guthaben auf dem Konto gepfändet. Neben dem Girokonto kann beispielsweise auch ein Sparkonto oder Festgeldkonto gepfändet sein. Die Bank darf als Drittschuldner*in mit der Zustellung des PfÜB keine Verfügungen der*des…

(Verschuldungslexikon) Durch das Insolvenzverfahren entstehen Verfahrenskosten, die die*der Schuldner*in zu tragen hat. Diese Verfahrenskosten sind abhängig von der Insolvenzmasse (pfändbares Einkommen und Vermögen). Es entstehen: Gerichtskosten (geringster Anteil) Kosten für die*den Insolvenzverwalter*in in der Insolvenzphase (Hauptanteil): bestimmte Grundpauschale bei vermögenslosen Schuldner*innen, je nach Anzahl der Gläubiger*innen; ist eine…

(Verschuldungslexikon) Der Begriff „Kredit“ ist ein sehr weitreichender Überbegriff, der bedeutet, dass die*der Schuldner*in eine Leistung nicht sofort, sondern zu einem späteren Zeitpunkt erbringen muss. Im Wirtschaftsbereich bezieht sich die Gewährung eines Kredits vor allem auf die Überlassung eines Geldbetrages für eine bestimmte Zeit. Es gibt eine Vielzahl…

(Verschuldungslexikon) Bei einer „echten“ Kreditkarte wird der*dem Karteninhaber*in ein Kreditrahmen oder eine Kreditlinie zur Verfügung gestellt. Über diesen Kredit kann die*der Karteninhaber*in mit der Karte verfügen, indem sie*er bargeldlos bei Händler*innen bezahlt oder – je nach Ausstattung – an Geldautomaten Bargeld abhebt. Die Höhe des eingeräumten Kredits ist…

(Verschuldungslexikon) Um das Ausfallrisiko zu reduzieren, verlangen Banken bei manchen Krediten oder Darlehen Sicherheiten. Diese werden nur dann verwertet, wenn die*der Schuldner*in nicht mehr zahlen kann. Solange die*der Schuldner*in alle Raten pünktlich bezahlt, sind sie nur „zur Sicherheit" hinterlegt. Die häufigsten Kreditsicherheiten sind: Lohnabtretungen Sicherungsübereignungen bei Baufinanzierungen: Grundschulden…

(Verschuldungslexikon) Eine Kündigung ist die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses durch eine einseitige Willenserklärung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Kündigung ist nicht von der Zustimmung der*des Vertragspartner*in abhängig, aber die Kündigungserklärung muss der*dem Vertragspartner*in zugegangen sein. Diesen Zugang muss man beweisen können, wenn man sich auf die Beendigung eines Dauerschuldverhältnisses…

(Verschuldungslexikon) Mit einer Lastschrift kann die*der Zahlungsempfänger*in einen bestimmten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lassen. Das Lastschriftverfahren wird häufig für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen verwendet, die nicht immer gleich sein müssen (z. B. Strom, Telefon, Miete, Versicherungsbeiträge, Darlehensraten, …). Es kann aber auch für Einmalzahlungen verwendet werden. Da…

(Verschuldungslexikon) Bei einem Laufzeitzinsdarlehen wird von Beginn an eine bestimmte Laufzeit (z. B. 60 Monate) vereinbart und die in dieser Laufzeit anfallenden Zinsen zu Beginn des Vertrages der Darlehenssumme aufgeschlagen. LAUDAs werden auch als Ratenkredite bezeichnet. Diese Darlehensart ist mittlerweile extrem häufig verbreitet. Denn hinter fast allen Ratenkäufen…

(Verschuldungslexikon) Die Abtretung von Lohn- bzw. Gehaltsansprüchen ist die am häufigsten verwendete Kreditsicherheit. Viele Kreditnehmer*innen sind sich oft gar nicht darüber bewusst, was sie da im Rahmen des Kreditvertrages mitunterschreiben. Vorsicht: Auch Inkassobüros lassen sich gerne Lohn- und Gehaltsabtretungen im Rahmen von „Ratenvereinbarungen“ unterschreiben. Lohnabtretungen werden meist nicht…

(Verschuldungslexikon) Bei einer Lohnpfändung wird der von der*dem Gläubiger*in beantragte Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) der*dem Arbeitgeber*in (= Drittschuldner*in) zugestellt. Die arbeitgebende Person muss den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens berechnen und diesen an die*den Pfändungsgläubiger*in überweisen. Die*der Schuldner*in selbst erhält den nichtpfändbaren Anteil an dem Einkommen. Damit die*der Arbeitgeber*in…

(Verschuldungslexikon) Der Mahnbescheid ist der erste Teil des sogenannten gerichtlichen Mahnverfahrens. Mit Hilfe dieses gerichtlichen Mahnverfahrens können sich Gläubiger*innen, die von einer*einem Schuldner*in eine bestimmte Geldsumme fordern können, auf einfache und kostengünstige Weise einen Vollstreckungstitel besorgen. Für das gerichtliche Mahnverfahren sind nur bestimmte Amtsgerichte (Mahngerichte) zuständig. Meist wird…

(Verschuldungslexikon) Wer eine offene Rechnung nicht beglichen hat, erhält von der*dem Gläubiger*in eine Mahnung. Diese Mahnung hat zum einen den Zweck, die*den Schuldner*in daran zu erinnern, dass noch eine Rechnung offen ist. Zum anderen wird die*der Schuldner*in spätestens durch die Mahnung in Verzug gesetzt. Eine Mahnung braucht keine…

(Verschuldungslexikon) Nebenforderungen sind Forderungen, die von einer anderen Forderung – der Hauptforderung – abhängig sind. Typische Nebenforderungen sind Zinsen und Kosten. Zinsen können sich beispielweise aus dem Vertrag selbst ergeben (Darlehenszinsen) oder aus dem Verzug (Verzugszinsen). Kosten können Anwaltskosten, Gerichtsvollzieher*innenkosten, Gebühren für die Einholung einer Auskunft, etc. sein.…

(Verschuldungslexikon) Solange auf einem P-Konto noch keine Kontopfändung erfolgt ist, gibt es eigentlich keine Einschränkungen. Man darf selbstverständlich über jeden Geldeingang verfügen, auch wenn dieser weit über dem geschützten Betrag liegt. Schwieriger wird es, wenn das Konto bereits gepfändet ist. Dann darf man pro Monat nur über den…

(Verschuldungslexikon) Mit einem P-Konto kann man sich vor Kontopfändungen schützen. Dafür wird ein bereits vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Für die Umwandlung muss man einfach einen entsprechenden Antrag bei seiner Bank stellen. Auf diese Umwandlung hat man einen Rechtsanspruch, die Bank darf die Umwandlung nicht ablehnen. Und:…

(Verschuldungslexikon) Durch eine P-Konto-Bescheinigung kann der auf dem P-Konto automatisch geschützte Sockelbetrag in Höhe von 1340,00 Euro (Stand 1. Juli 2022) erhöht werden. P-Konto-Bescheinigungen können ausgestellt werden von Schuldnerberatungsstellen Arbeitgeber*innen Jobcenter, Sozialamt oder andere Behörden wie Familienkasse, Krankenkasse (machen dies meist nur, wenn dort Leistungen bezogen werden) Banken…

(Verschuldungslexikon) Welcher Anteil am Einkommen gepfändet werden kann hängt davon ab, was für Einkommen man erzielt. Für Arbeitseinkommen gilt die sogenannte Pfändungstabelle. Sie richtet sich nach dem Nettoeinkommen und nach den bestehenden Unterhaltsverpflichtungen. Viele Arbeitnehmer*innen haben aber Zusatzvergütungen. Für diese gilt: Zuschläge für Nachtschicht, Sonn- und Feiertage sind…

(Verschuldungslexikon) Die Pfändung ist eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Unter einer Pfändung versteht man eine staatliche Beschlagnahme. Staatlich deshalb, weil eine Pfändung für private Gläubiger*innen nur durch das Vollstreckungsgericht bzw. eine*n Gerichtsvollzieher*in erfolgen kann. Gepfändet werden können sowohl Gegenstände (Sachpfändung) als auch Forderungen oder andere Vermögensrechte. Die am häufigsten gepfändeten Forderungen…

(Verschuldungslexikon) Will die*der Gläubiger*in eine Forderung pfänden, so muss er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) beantragen. Mit diesem wird die Forderung beschlagnahmt (Pfändung) und an die*den Gläubiger*in ausgekehrt (Überweisung). Dieser PfÜB wird von der*dem Gerichtsvollzieher*in zuerst der*dem sogenannten Drittschuldner*in zugestellt und dann auch der*dem Schuldner*in. Drittschuldner*in…

(Verschuldungslexikon) Die Pfändungstabelle findet man am besten im Internet, z. B. beim Bundesministerium der Justiz. Häufig gibt es auch sogenannte Pfändungsrechner, die die Werte der Pfändungstabelle umsetzen. Die Pfändungstabelle wird jedes Jahr zum 1. Juli an die Lebenshaltungskosten angepasst. Der Pfändungsgrundfreibetrag und damit die Untergrenze der Pfändungstabelle liegt…

(Verschuldungslexikon) Prepaid-Kreditkarten unterscheiden sich von „echten" Kreditkarten dadurch, dass kein Kredit gewährt wird, sondern Verfügungen nur im Rahmen eines vorher aufgeladenen Guthabens möglich sind. Sie werden zwischenzeitlich von fast allen Kreditkartenunternehmen wie Mastercard, Visa etc. angeboten. Vorteile: es gibt kein Verschuldungsrisiko das Zahlen funktioniert genau gleich wie bei…

(Verschuldungslexikon) Das Regelinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer*innen, Selbständige oder Freiberufler*innen. Ehemals Selbständige können, wenn sie maximal 19 Gläubiger*innen haben, ihre wirtschaftliche Situation überschaubar ist und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen vorliegen, statt der Regelinsolvenz das Verbraucherinsolvenzverfahren wählen. Der Verfahrensablauf ist beim Regelinsolvenzverfahren ähnlich wie beim Verbraucherinsolvenzverfahren, doch sind…

(Verschuldungslexikon) Die Restschuldbefreiung ist das Ziel für die*den Schuldner*in bei einem Insolvenzverfahren. In nach dem 01.10.2020 beantragten Insolvenzverfahren erhält man die Restschuldbefreiung automatisch nach 3 Jahren. Für vor dem 01.10.2020 beantragte Verfahren gelten längere Fristen. Es gibt aber in diesen Verfahren die Möglichkeit der vorzeitigen Restschuldbefreiung. Die Restschuldbefreiung…

(Verschuldungslexikon) Wenn man einen Ratenkredit (LAUDA) abschließt, wird einem häufig eine sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Diese Restschuldversicherungen sollen verschiedene Risiken absichern: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die Versicherungsprämie und eventuelle Provisionen werden zu Beginn des Kredits zur Kreditsumme dazugerechnet. Der Kreditbetrag erhöht sich dadurch oft erheblich. Die Kosten für die…

(Verschuldungslexikon) Hat sich die*der Gläubiger*in für die Zwangsvollstreckungsmaßnahme der Sachpfändung entschieden, stellt er zunächst einen Sachpfändungsantrag beim Vollstreckungsgericht oder direkt bei der*dem Gerichtsvollzieher*in. Und zwar dort, wo sich die zu pfändenden Gegenstände befinden (meist am Wohnort der*des Schuldner*in). Die*der Gerichtsvollzieher*in stellt entweder diesen Sachpfändungsantrag der*dem Schuldner*in zu oder…