Wenn der Ehepartner stirbt, muss man oft sehr schnell über finanzielle Dinge von erheblichem Umfang entscheiden. Was muss beantragt werden, was steht mir zu und was kann eigentlich gepfändet werden? Schwierig wird es besonders dann, wenn Schulden da sind oder ein Insolvenzverfahren läuft.

„Ein seltsames Paar“, das war der Titel einer der amüsantesten Komödien der Filmgeschichte aus dem Jahr 1968 mit Jack Lemmon und Walter Matthau in den Hauptrollen. Der eine spielt einen überpeniblen Hypochonder, Felix, der andere dessen Freund Oscar, Sportreporter, Chaot und notorischer Frauenheld. Oscar nimmt seinen in Not geratenen Freund Felix, der von seiner Frau aus der ehelichen Wohnung geworfen wurde, bei sich zu Hause auf. Das Unheil nimmt seinen Lauf.

Immer wieder suchen auch Immobilienbesitzer Rat in der der Schuldnerberatung. Teils handelt es sich um Steuersparmodelle, die sich als Schrottimmobilien herauskristallisieren, oder um das geerbte Elternhaus oder um eine Eigenheimfinanzierung. Besonders wenn der Traum vom eigenen Wohnheim zu platzen droht, ist es für die Betroffenen ein schwerer Gang. Neben den üblichen Tätigkeiten der Schuldnerberatung ist ein aktueller Blick ins Grundbuch notwendig.

Als öffentliche Gläubiger begegnen uns insbesondere Kommunen (z.B. Stadtverwaltung, Landkreis), Landesbehörden (Finanzamt, Landesoberkasse), Bundesbehörden (Bundesagentur für Arbeit), Sozialversicherungsträger (Jobcenter, Krankenkassen), Rundfunkanstalten.

In den letzten 6-9 Monaten beobachte ich in meiner täglichen Praxis häufiger, dass die Fa. Euler-Hermes-Forderungsmanagement, Teil der Allianz Group, nach ihrer Übernahme der Fa. Hermes Forderungsmanagement, verstärkt alte Forderungen, vornehmlich von Volksbanken, gegenüber Schuldnern geltend macht. Einige Kolleg(inn)en haben mir diese Beobachtung aus eigener Erfahrung bestätigt.