21. Juni 2009

Martin Langenbahn, Ass. Jur., Caritasverband Karlsruhe e.V.

Jeder, der mit Schuldnerberatung zu tun hat, wird früher oder später mit folgender Fallkonstellation konfrontiert: Ein Schuldner wird Erbe, sei es durch testamentarische Verfügung oder – falls kein Testament vorhanden ist – im Wege der gesetzlichen Erbfolge. Die verstorbene Person, das Gesetz nennt sie Erblasser, hatte selbst Schulden aus Krediten, Unterhalt etc. Nun wenden sich die Gläubiger mit ihren Forderungen gegen den Erben, der zumeist völlig überrascht und erschrocken ist, dass er nun für die Schulden des Verstorbenen aufkommen soll.

Martin Langenbahn beschäftigt sich mit den Möglichkeiten des Schutzes vor einer überschuldeten Erbschaft und erläutert in seinem Praxisbeitrag das Prinzip der Gesamtsrechtsnachfolge, die Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, das Aufgebotsverfahren und die Nachlassverwaltung bei unüberschaubarem Nachlass und schließlich die Nachlassinsolvenz.

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