Die AG SBV wendet sich gegen alle geplanten Vorschriften im RegE, die nicht den wirtschaftlichen Neuanfang der überschuldeten Menschen im Fokus haben.
Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.
Gegen die Versagung der Restschuldbefreiung nach § 298 ist Beschwerde ohne Frist möglich.
RA Kai Henning, Dortmund *) Der Schuldner hat für die Nutzung der ihm gehörenden Wohnung eine Entschädigung an den Insolvenzverwalter zu zahlen, wenn dieser die Wohnung nicht aus dem Insolvenzbeschlag freigibt. Die Pflicht zur Zahlung dieser Nutzungsentschädigung ist aber keine Mitwirkungspflicht i.S.d. § 290 Abs. 1 Nr. 5…