Die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre kommt nun früher. Birgit Knaus schildert die komplizierten neuen Regelungen und Folgen.
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Inhalten des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Justiz (BMJV) zur Umsetzung der EU-Restrukturierungsrichtlinie zur Verkürzung des Insolvenzverfahrens.
Auf europäischer Ebene durchläuft gerade ein Richtlinienentwurf zur Restruktierung des Insolvenzverfahrens die europäischen Instanzen. Dieser Beitrag dient einer ersten Orientierung.