Susanne Harms und Reiner Saleth, ZSB Stuttgart
Die ZSB Stuttgart trifft sich regelmäßig mit dem Insolvenzgericht zu einem Erfahrungsaustausch. Hierbei werden gegenseitig offene Fragen der Zusammenarbeit erörtert, die auch fachlicher Natur sind. Einige Inhalte sind für alle Beratungskräfte interessant, die auch Insolvenzberatung anbieten. Nachfolgend ein Auszug aus den zuletzt erörterten Themen (November 2025):
| Problemstellung |
| Es fällt auf, dass die Beschlüsse über die Restschuldbefreiung deutlich zeitverzögert nach eigentlichem Zeitablauf der Verfahren gefasst werden. Was sind die Gründe hierfür? |
| Antwort |
| Es gibt mehrere Gründe. Die Hälfte der MitarbeiterInnen in der Geschäftsstelle sind aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend aus-/weggefallen. Derzeit müssen Beschlüsse für die 6-jährigen und 3-jährigen Verfahren sowie viele Versagungsbeschlüsse gefasst werden. Aus diesen Gründen verzögern sich die Beschlüsse für die Restschuldbefreiung. Die Leitung der ZSB wird in Sitzungen mit der Liga und dem Justizministerium darauf hinweisen, dass die knappen Ressourcen beim Gericht zu nachteiligen Verzögerungen der Verfahrensabläufe führen. Eine Verbesserung der Situation wird im nächsten Jahr erwartet, wenn die letzten 6-jährigen Verfahren beendet sind. |
| Widerspruch gegen Merkmal „unerlaubte Handlung“ |
| Problemstellung |
| Eine Klientin hat ein Schreiben des IG erhalten, dass Forderungen aus “unerlaubter Handlung” angemeldet wurden, Widerspruchsbelehrung inklusive. Laut beigelegten Unterlagen wurde jedoch das Merkmal (mangels ausreichendem Sachverhalt) nicht in die Tabelle aufgenommen. Ist hier trotzdem noch ein Widerspruch nötig? |
| Antwort |
| Ein Widerspruch gegen das Merkmal sollte nach einer Belehrung des Insolvenzgerichtes immer eingelegt werden. Der Gläubiger kann bis zur Aufhebung des Verfahrens seinen Vortrag nachbessern und wird auf diese Möglichkeit durch das Insolvenzgericht auch hingewiesen! |
| Dauer gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren (gSBV) |
| Problemstellung |
| Ein Fallbeispiel mit sehr langer Dauer: Eröffnung 21.07.23, Ersetzungsbeschluss vom 27.07.24, Planbeschluss 03.07.25 (und nur auf Nachfrage). Die Dauer von gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren erscheinen oft unverhältnismäßig lang. |
| Antwort |
| Es ist nicht ersichtlich was in diesem konkreten Fall schiefgelaufen ist. In solchen Fällen soll beim Insolvenzgericht nachgefragt werden. Eine Laufzeit von einem Jahr bei einem gSBP ist jedoch realistisch. Oft scheitert die Zustellung an die Gläubigervertreter, was zu Verzögerungen führt. Funktioniert eine Zustellung an den Gläubigervertreter nicht, wird auch direkt an den Gläubiger zugestellt. Eine öffentliche Zustellung erfolgt erst, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. </td |
| Gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren |
| Problemstellung |
| Wie ist vorzugehen, wenn zwar ein gerichtliches Schuldenbereinigungsplanverfahren gewünscht wird, aber kein Insolvenzverfahren? |
| Antwort |
| Bei der Beantragung des SBP kann in diesem Fall der Kostenstundungsantrag weggelassen werden. Wird vom Gericht die Erfolgsaussicht in Frage gestellt, soll der Kontakt zum Gericht hergestellt und die Situation besprochen werden. Es ist sinnvoll sowohl in der Anlage 2 sowie im Anschreiben an das Gericht eine Begründung für einen erfolgreichen SBP zu nennen. In der Regel wird der Schuldner vor Ablehnen des SBP um eine Stellungnahme gebeten. Es besteht auch die Möglichkeit, das SBP zu beantragen ohne den Antrag auf Eröffnung der Insolvenz zu stellen. Im Antrag und einem Begleitschreiben sollte das entsprechend vermerkt werden. Sollte das Verfahren dennoch eröffnet werden, kann sofortige Beschwerde gegen die Eröffnung eingelegt werden. |
| Vollständigkeit der Gläubigerliste im Regelinsolvenzverfahren |
| Problemstellung |
| Bei Anträgen auf ein Regelinsolvenzverfahren kann es sein, dass im Extremfall mehr als 100 Gläubiger erfasst werden müssen, was einen enormen Aufwand bedeutet. Wird vom Gericht diese Vollständigkeit zwingend erwartet? |
| Antwort |
| Der Schuldner unterschreibt, eine vollständige Gläubigerliste angefügt zu haben. Aus diesem Grund wird die Vollständigkeit mit Adressen zwingend erwartet. Außerdem muss die InsolvenzverwalterIn dem Gericht gegenüber nachweisen, dass den bekannten Gläubigern die Schreiben mit dem Eröffnungsbeschluss und einem Formular zur Forderungsanmeldung zugestellt wurden. |
| Formerfordernis bei Antrag auf Regelinsolvenzverfahren |
| Problemstellung |
| Ist für den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens eine bestimmte Form vorgeschrieben? Kann (z.B. als Ersatz für Anlage 6/6A) eine eigene Vorlage verwendet werden? |
| Antwort |
| Eine bestimmte Form für den Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens ist weiterhin nicht vorgeschrieben, wenn die Selbstständigkeit beendet ist. Auf der Internetseite der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen finden sich Formulare für den Regelinsolvenzantrag, die auch auf der Homepage des Amtsgericht Stuttgarts verlinkt sind.
https://www.justiz.nrw/BS/formulare/insolvenz Nach dem Antrag auf Regelinsolvenz erhalten die Schuldner einen Anhörungsbogen zur derzeitigen Selbstständigkeit. Ist die Selbstständigkeit noch nicht beendet, muss ein „qualifizierter“ Antrag gestellt werden. Das beigelegte Forderungsverzeichnis muss folgende Angaben beinhalten bzw. besonders kenntlich gemacht werden (siehe § 13 InsO):
Die Anträge der ZSB werden beim Amtsgericht aufgrund der bestehenden Vorlagen-Ähnlichkeit manchmal versehentlich als IK-Verfahren erfasst und nicht als IN-Verfahren. Es wird darum gebeten im Anschreiben deutlich zu machen, dass es sich um einen Antrag auf Eröffnung der Regelinsolvenz handelt und im Antrag das Wort “Regelinsolvenz” farblich zu markieren. |
| Vorschlagsrecht für InsolvenzverwalterInnen |
| Problemstellung |
| Gibt es für den Schuldner bzw. die Beratungsstelle die Möglichkeit, eine InsolvenzverwalterIn vorzuschlagen? Wenn ja, mit welcher Begründung? (z.B. bei Ehepaaren oder bei eingeschränkter Mobilität der betroffenen Person). |
| Antwort |
| Generell gibt es im IK-Verfahren kein Vorschlagsrecht. Wenn es aber Sinn macht, wird der Vorschlag aufgegriffen. Auch hier sollte es im Anschreiben einen Hinweis geben. Gerichtsintern wird besprochen werden, dass bei IK-Verfahren eine wohnortnahe Verwaltung erfolgen soll. |
| Aktuelle Zahlen |
| Problemstellung |
| Wie entwickeln sich die Insolvenzzahlen 2025 und wieviel Richterstellen stehen zur Verfügung? |
| Antwort |
| Momentan sind 6 Insolvenzrichter mit 1,8 Stellenanteilen tätig. Dieses Jahr werden voraussichtlich ca. 2000 Insolvenzanträge gestellt. Es gibt einen deutlichen Anstieg der IK- und IN-Verfahren in diesem Jahr im |
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