30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Das Regelinsolvenzverfahren ist das Insolvenzverfahren für Unternehmer*innen, Selbständige oder Freiberufler*innen. Ehemals Selbständige können, wenn sie maximal 19 Gläubiger*innen haben, ihre wirtschaftliche Situation überschaubar ist und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen vorliegen, statt der Regelinsolvenz das Verbraucherinsolvenzverfahren wählen.

Der Verfahrensablauf ist beim Regelinsolvenzverfahren ähnlich wie beim Verbraucherinsolvenzverfahren, doch sind die Kosten beim Regelinsolvenzverfahren meist höher und auch das Insolvenzverfahren bleibt länger geöffnet, das heißt die für die*den Schuldner*in angenehmere Wohlverhaltensphase beginnt erst später.

In der Regelinsolvenz können Selbständige ihr Unternehmen in der Regel fortführen. Es sollte jedoch unbedingt sehr genau geprüft werden, ob das sinnvoll ist. Wird die Ursache der Überschuldung nicht beseitigt, entstehen in der Insolvenz wieder neue Schulden, die nicht von der Insolvenz erfasst werden.

Denn: Das Insolvenzverfahren erfasst nur die Schulden, die zum Zeitpunkt der Eröffnung der Insolvenz entstanden sind. Alles was nach Eröffnung neu entsteht, wird nicht erfasst.

Deshalb bedarf jedes Insolvenzverfahren vorher einer genauen Planung und Beratung!

Diese Beratung bekommen Selbständige meist nur über Unternehmensberatungen oder Rechtsanwält*innen (Fachanwält*innen für Insolvenzrecht). Schuldnerberatungsstellen beraten in der Regel im Bereich der Verbraucherinsolvenzverfahren. Das ist für viele Selbständige ein großes Problem, wenn sie kein Geld für diese Beratung aufbringen können.