12. März 2022

Manuel Rombach, Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V.

Vermehrt werden Schuldnerberatungsstellen von Klient*innen aufgesucht, die sich mit Schreiben bestimmter Inkassofirmen auseinandersetzen müssen. Angeblich hätten sie über das Internet eine Kreditkarte bestellt oder eine Mitgliedschaft (z.B. Goldclubcard) abgeschlossen.

Hier  ist beispielhaft ein solches Schreiben aufgeführt. Allen Klient*innen gemeinsam ist, dass sie diese Forderungen bestreiten bzw. nichts von einem Vertragsabschluss wissen. Dementsprechend reagieren sie mit einer Mischung aus Angst und Wut, wie die folgende Anfrage per Mail verdeutlicht. Es handelt sich um die Klientin, die das Schreiben unter dem oben erwähnten Link erhalten hat.

„Hallo,
Ich wollte im September einen Online-Kredit beantragen. Dann habe ich den Kredit von meiner Bank bekommen (Santander Bank) und ich wollte kein anderer Kredit von anderen Bankinstituten. Ich wollte nur ein und die war genehmigt. Ein paar Tage später habe ich einen Brief bekommen und ich sollte für die Annahme 59,60 Euro zahlen. Es war eine Kreditkarte (so war es sichtbar auf dem Umschlag und der Briefträger hatte den gleichen Eindruck) und die wollte ich nicht, weil ich nie eine Kreditkarte beantragt hatte. Dann habe ich eine E-Mail bekommen und es gibt keine Email Adresse, wo ich antworten kann und auf die Hotline niemand antwortet. Vor ein paar Tagen habe ich eine Mahnung bekommen, wo ich den Betrag zahlen muss, sonst kommen mehr Ausgaben……
Auf der Homepage steht:  Für einzelne Produkte (z.B. mit Ihrem Namen geprägte Mastercards oder Visacards) besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (vgl. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ich habe trotzdem einen Brief per Post geschickt. Und gestern kam dieser Brief vom Inkassodienst, dass ich 142,30 Euro zahlen muss. Ich will keine Karte, ich habe keine Karte bekommen, ich weiß nicht was zu tun ist! Ich habe nur verstanden, dass es um einen Betrug geht und ich habe auch im Internet angeschaut, dass viele Menschen die gleiche Erfahrung hatten und wahrscheinlich geht es um Betrug. Was kann ich machen? Soll ich an der Polizei gehen oder können Sie mir helfen?“

Trotz eines Widerrufs der Klientin und einer zusätzlichen Anfechtung über unsere Schuldnerberatungsstelle wurden weiterhin Mahn- und Drohbriefe verschickt, zunächst über den angeblichen Ursprungsgläubiger Platinum Card Services Ltd. und danach über Euro Collect GmbH, welche auf der unten herunterzuladenden Schwarzliste aufgeführt wird. Ein Beispielschreiben finden Sie hier.

Der Rat an diese Klientin kann nur sein: Nicht bezahlen und standhaft bleiben, auch wenn dies zunächst ein ungutes Gefühl bei vielen Betroffenen auslösen mag. Diese Inkassodienste zielen darauf ab, mit ihren täglich tausendfach verschandten standardisierten Mahn- und Drohschreiben unberechtigte Gelder von Unschuldigen zu kassieren. Und da sich doch vermutlich viele einschüchtern lassen und aus Angst vor weiteren Konsequenzen bezahlen, lohnt sich dieses Geschäftsmodell. Aufgrund der fehlenden Willenserklärung seitens unserer Klient*innen ist jedoch kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Eine entsprechende Belehrung über Fernabsatzverträge hätte ebenfalls erfolgen müssen. Entsprechende Mustertexte zur Gegenwehr bietet die Verbraucherzentrale an:
Abzocke Internet Serviceleistung
Abwehr einer unberechtigten Forderung Abo

Darüber hinaus können formelle Schritte der Gegenwehr unternommen werden:

Betroffenen bzw, Schuldnerberatungsstellen sollten in solchen Fällen regelmäßig Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde und beim BDIU (Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmer) einreichen. Die Aufsichtsbehörde und deren elektronische Erreichbarkeit muss seit dem 01.10.2021 auf dem Briefkopf des Unternehmens aufgeführt sein, alternativ kann man sie unter www.rechtsdienstleistungsregister.de ermitteln. Der BDIU hat eine Beschwerdestelle, die unter https://www.inkasso.de/verbraucher/beschwerdestelle-des-bdiu zu erreichen ist. Auf der Seite gibt es auch ein Beschwerdeformular, das sehr einfach online ausgefüllt werden kann.
Entsprechend gut dokumentierte Fälle sollten auch an den AK InkassoWatch gemeldet werden (meldung@inkassowatch.org) .

Falls trotz Bestreitens bzw. Anfechtung und Widerruf weiter Drohschreiben kommen, sollte eine Anzeige wegen Nötigung und/oder gewerbsmäßigen Betrugs bei der zuständigen Staatsanwaltschaft eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung ist immer eine titulierte Forderung. Falls nun die Titulierung einer oben beschriebenen Forderung eingeleitet wird (Mahnbescheid), sollte man in diesem Fall der Forderung insgesamt widersprechen. Obwohl die Inkassodienste mit Schlagwörtern wie Gerichtsvollzieher oder Pfändung drohen, werden sie in der Regel kein gerichtliches Streitverfahren anstreben, weil die Beweislast auf der Klägerseite liegt und der Beweis bei unberechtigten Forderungen naturgemäß nicht geführt werden kann.

Wichtig:  Man sollte solche Fälle immer so gut es geht dokumentieren, damit bei Auseinandersetzungen Beweise vorliegen bzw. Beschwerden, Anzeigen usw. entsprechend gut „unterfüttert“ werden können und ggf. auch das Argument, es würde sich um „bedauerliche Einzelfälle“ handeln, entkräftet werden kann.

Praxistipp: Die Verbraucherzentrale Brandenburg hat am 26.11.2021 eine Schwarzliste von Inkassounternehmen, die betrügerische Schreiben anfertigen, veröffentlicht. An diese Unternehmen, so der Ratschlag, der VZ, sollte kein Geld überwiesen werden. Diese Schwarzliste finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso