9. April 2025

Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg meldet auf ihrer Webseite, dass das “Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung” den Bundesrat passiert hat:

“Durch dieses Gesetz werden darüber hinaus auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und das Gerichtsvollzieherkostengesetz geändert. […] Insbesondere die Änderung des RVG ist bedeutsam, weil dies auch Einfluss auf die Inkassokosten hat. Diese ist in Artikel 11 des Gesetzes geregelt. […] Die Änderung soll am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten. Es ist also mit einer Änderung zum Mai oder Juni diesen Jahres zu rechnen.

Der in § 13 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelte Eckvergütungssatz (1,0-fache Vergütung) wird sich dadurch von bisher 49 EURO auf 51,50 EURO erhöhen.