9. April 2025

Im heute vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD kommt auch die Schuldnerberatung vor. Hieß es im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition 2021 noch relativ allgemein, man wolle die Schuldnerberatung stärken, wurde nun vereinbart:

“Wir stärken in Absprache mit den Ländern den vorsorgenden Verbraucherschutz, die nicht interessengeleitete Verbraucherbildung (Ernährung, Finanzen, Digitales) und eine kostenlose Schuldnerberatung, die niemanden ausschließt.” (Seite 39, Zeile 1292)

Damit wurde eine wichtige Forderung sowohl der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) als auch der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) aufgegriffen. Beide Organisationen fordern seit langem die gesetzliche Verankerung des Rechts auf kostenlose Schuldnerberatung, um allen Betroffenen den Zugang zu ermöglichen.​

Die Vereinbarung ist auch vor dem Hintergrund der Europäischen Verbraucherkreditrichtlinie (CCD – Richtlinie (EU) 2023/2225) zu sehen, die bis zum November 2025 in nationales Recht umgesetzt werden muss, dass ein Jahr später in Kraft treten soll. Hiernach sind die Mitgliedsstaaten unter anderem verpflichtet, unabhängige Schuldnerberatungsstellen einzurichten, um Verbraucher:innen bei Zahlungsschwierigkeiten zu unterstützen.

Die BAG SB hat in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag die “klare Weichenstellung” im Koalitionsvertrag ausdrücklich begrüßt und “die politische Anerkennung privater Überschuldung als reales soziales Problem … als bedeutsames positives Signal” gewertet. Die BAG-SB verbindet mit dem Koalitionsvertrag die klare Erwartung, dass auf die Ankündigung nun auch konkrete Maßnahmen folgen. Besonders Länder und Kommunen seien gefragt, den Ausbau der Beratungsangebote strukturell zu unterstützen – und dabei auf klar definierte fachliche Qualitätsstandards zu setzen und die Wirtschaft als verlässlichen Partner in die Finanzierung der Beratungsinfrastruktur einzubeziehen.