Manuel Rombach, Caritasverband für den Landkreis Emmendingen e.V.
Die Schufa als bekannteste Auskunftei Deutschlands spielt in der sozialen Schuldnerberatung oftmals eine wichtige Rolle, wenn es um die Entschuldung unserer Klienten geht. Sie wünschen sich für die Zukunft eine „saubere“ Schufa um wieder verstärkt am Wirtschaftsleben teilzunehmen oder auf dem hart umringten Wohnungsmarkt bessere Chancen zu haben.
„Ich wende mich bezüglich einer Abtragung meines SCHUFA-Eintrags an sie. Mittlerweile stört mich dieser sehr und ich würde „das Problem“ gerne beheben, da ich doch irgendwann vorhabe umzuziehen und man ja in 99 % der Fälle einen positiven Eintrag bei der SCHUFA benötigt.“
Diese mir zugegangene Anfrage per Mail ist nur ein Beispiel dafür, dass sich viele überschuldete Personen mit dem Thema „schlechte Schufa“ bereits im Vorfeld einer Schuldnerberatung auseinandersetzen (mussten). Sei es dass sie eine Schufa -Selbstauskunft vorlegen mussten um einen neuen Mietvertrag zu erhalten oder Gläubiger in ihren Mahnbriefen mit Schufa-Einträgen und den daraus resultierenden Konsequenzen drohen.
In der Schuldnerberatung angekommen hört man immer wieder Aussagen wie:
- Stehe ich in der Schufa?
- Wie komme ich schnellstmöglich aus der Schufa raus?
- Ich möchte auf keinen Fall einen Schufa-Eintrag!
Kann man diesen Anliegen gerecht werden?
Jedenfalls ist die Beantragung einer kostenlosen Datenauskunft nach §34 BDSG bei der Schufa dann sinnvoll, wenn die Schuldensituation unklar ist bzw. die Klienten sich nicht zu 100 % sicher sind, ob sie alle Gläubiger vorliegen haben. Entweder liegt die Forderungsentstehung in diesen Fällen schon länger zurück oder, wie häufig auch berichtet wird, gingen Unterlagen durch Umzüge verloren oder Briefe wurden teils ungeöffnet entsorgt.
Diese Auskunft kann einmal jährlich kostenlos über meine-schufa.de abgerufen werden. Sie listet alle Informationen auf, die die Schufa über die Klienten gespeichert hat, insbesondere die finanzielle Biografie der Person wie Eröffnung von Girokonten/P-Konten, laufende Kredite, die beglichen werden (sogenannte Positivmerkmale) oder Negativmerkmale zum Beispiel Kreditkündigungen, Abgabe der Vermögensauskunft oder das Insolvenzverfahren.
Nach Eingang der Unterlagen (ca. 2 – 4 Wochen nach der Beantragung), kann dann analysiert werden, ob fehlende Gläubiger aufgeführt sind, die es bei der Schuldenregulierung zu berücksichtigen gilt. Eine Garantie jedoch, dass alle (fehlenden) Gläubiger darin aufgeführt sind, besteht allerdings nicht. Die öffentlichen Gläubiger zum Beispiel übermitteln ihre Forderung generell nicht der Schufa.
Fatal wäre es etwa, wenn der Prozess der Schuldenregulierung begonnen und/oder erfolgreich außergerichtlich abgeschlossen wird, man jedoch ,um es mal überspitzt darzulegen, die Hälfte der Gläubiger vergessen hat, da die Schufa-Abfrage nicht stattgefunden hat.
Ist die Regulierung der Schulden erfolgreich geglückt, müssen die Gläubiger entsprechend eine Erledigungsmitteilung an die Schufa schicken. Aber auch solche Mitteilungen werden grundsätzlich noch aufgrund von internen Verhaltensrichtlinien der Schufa zum Teil mehrere Jahre gespeichert, was bei den Klienten keine Begeisterung auslöst. Denn eine gute Schufa ist nicht nur für zukünftige Verträge wie Handy, Telefon oder Kredite wertvoll, um einen Neuanfang starten zu können, sondern insbesondere für die Wohnungssuche in den meisten Fällen absolut erforderlich.
Demnach muss die soziale Schuldnerberatung die Sorgen der Ratsuchenden in Bezug auf eine schlechte Schufa ernst nehmen und kann dabei behilflich sein, für die korrekte Erledigungsbestätigung bzw. Austragung der Gläubiger aus der Schufa zu sorgen. Sollten zum Beispiel Falscheinträge vorhanden sein, kann man diese sofort löschen lassen, sofern man geeignete Unterlagen der Schufa vorlegen kann. Bei kleineren Beträgen, die nicht über 2000 Euro liegen, keine Titulierung erfolgte und innerhalb von sechs Wochen beglichen wurden, kann ebenfalls eine vorzeitige Löschung beantragt werden.
Somit leistet die Schuldnerberatung anhand von Hilfestellungen einen Beitrag dazu, dass die Klienten eine realistische Einschätzung davon erhalten, wie lange noch Negativmerkmalen in der Schufa stehen. Die Hoffnung schnellstmöglich aus der Schufa „rauszukommen“ wird dadurch natürlich immer wieder relativiert.
Muss ein Insolvenzverfahren beantragt werden, was in vielen Fällen sinnvoll und notwendig erscheint, kann der Schufa – Eintrag nicht verhindert werden. Hier sollte darauf hingewiesen werden, dass viele Ratsuchende aufgrund gekündigter Kredite oder nicht bezahlter Forderungen bereits Negativeinträge bei der Schufa haben. Zudem gilt es die Ratsuchenden anhand von Gesprächen zu überzeugen und zu motivieren diesen Prozess selbstbewusst anzugehen mit dem Fokus darauf, dass „ein Licht am Ende des Tunnels“ zu sehen ist.
Download Auskunftsantrag (Stand 2019)