Der Bundesgerichtshof BGH hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass die Schufa Daten zu Zahlungsstörungen auch nach dem Ausgleich der Forderung weitere 3 Jahre mit dem Erledigungsvermerk speichern darf.
Die Schufa als bekannteste Auskunftei Deutschlands spielt in der sozialen Schuldnerberatung oftmals eine wichtige Rolle, wenn es um die Entschuldung unserer Klienten geht. Sie wünschen sich für die Zukunft eine „saubere“ Schufa um wieder verstärkt am Wirtschaftsleben teilzunehmen oder auf dem hart umringten Wohnungsmarkt bessere Chancen zu haben.
