24. Juli 2019

Redaktion

Auf zu neuen Wegen! Am 26.06.2019 wurde die EU-Restrukturierungsrichtlinie im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 16. Juli 2019 in Kraft. Ab dann beginnt die 2-jährige Umsetzungsphase in nationales Recht.

Nach der letzten Insolvenzrechtreform, die in vielen Punkten eher ein Reförmchen war, wird es zu deutlicheren Veränderungen kommen. Die Richtlinie hat auf den ersten Blick nur die Restrukturierung von Unternehmen zum Ziel, wird aber auch das jetzige Verbraucherinsolvenzverfahren sicher nicht unverändert lassen. Am augenfälligsten wird dies wahrscheinlich bei der Frist bis zu einer Erteilung der Restschuldbefreiung werden.

Aus der Schuldnerberatung wissen wir aber nur zu genau, dass eine funktionierende Restrukturierung nicht nur die technischen Abläufe mit Plänen, Quoten und Zahlen braucht. Es braucht vor allem eins: gute Beratung und Begleitung! Leider wird dieser Gesichtspunkt in den Verhandlungen um die Umsetzung wohl eher hinter den Fragen nach der Laufzeit, den Ausnahmen der Laufzeit, der Einordnung der Forderungen und vielen sonstigen Punkten verschwinden. Gerade kleine Unternehmen und Unternehmer scheitern aber oft an fehlenden Kenntnissen bei der Krankenversicherung, den Steuern, der Altersvorsorge, einer falschen Selbsteinschätzung und einer Überforderung. Nur ein früherer Schuldenschnitt ohne Änderung des Verhaltens wird daran nichts ändern. Eine wirtschaftlich sinnvolle und nachhaltige Restrukturierung braucht eine gute Beratung – bei Unternehmern wie bei Verbrauchern.

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