Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei bestrittenen Forderungen sind keine Inkassokosten geschuldet, wenn der Gläubiger trotzdem ein Inkassounternehmen einschaltet.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Bei bestrittenen Forderungen sind keine Inkassokosten geschuldet, wenn der Gläubiger trotzdem ein Inkassounternehmen einschaltet.