7. Juni 2012

Iris Wolf, Kreisdiakonieverband Ostalbkreis

Einleitung

Seit 2011 bietet die Schuldnerberatung des Kreisdiakonieverbandes Ostalbkreis eine Gruppenberatung „InsO-Kurs“ zur Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs und anschließeßendem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens an. Ein Kurs mit bis zu sechs Schuldnern/Innen wird von einer hauptamtlichen Schuldnerberaterin und bis zwei Ehrenamtlichen begleitet. Ein Kurs dauert ca. vier Monate und sieht fünf feste Termine á 2 Stunden vor.

Wie in vielen anderen Schuldnerberatungsstellen, ist es für jeden Schuldner/jede Schuldnerin verpflichtend, an der „Informationsveranstaltung zum Verbraucherinsolvenzverfahren“ teilzunehmen. Interessierte erfahren hier alles über die Voraussetzungen einen Antrag stellen zu können und über den Ablauf des Verfahrens. Sie werden informiert über ihre Obliegenheiten, ausgenommene Forderungen und Gründe der Versagung der Restschuldbefreiung.

Nach der Teilnahme an dieser Informationsveranstaltung können sich Schuldner/Innen für den „InsO-Kurs“ anmelden. In der Regel kennen wir die Teilnehmer bereits aus den Erstgesprächen. Die Teilnahme an einem Kurs wird von uns abgelehnt, wenn „Auskommen mit dem Einkommen“ nicht gewährleistet ist. Auch bei Immobilien oder ungeklärten Unterhaltsschulden, ist eine weitere Beratung vor InsO angebracht. Auch schlechte Deutschkenntnisse sind im Kurs ein Handicap.

Die Gruppenberatung ist zeitlich und inhaltlich klar strukturiert:

1. Termin: Ordner anlegen und Anlage 7 des InsO Antrages ausfüllen

Hausaufgaben: SCHUFA Auskunft anfordern, Vollstreckungsaufträge beim Gerichtsvollzieher erfragen, Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes einholen.

2. Termin: Ordner/Unterlagen vervollständigen und anhand eines Musterschreibens Forderungsaufstellungen bei den Gläubigern anfordern, Anlage 7 vervollständigen

3. Termin: außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan anhand der Anlage 7 A erarbeiten und versenden

Hausaufgaben: Unterlagen für den nächsten Termin anhand der Checkliste zusammenstellen.

4. Termin: Rückmeldungen auswerten und Insolvenzantrag ausfüllen/vervollständigen

5. Termin: Insolvenzantrag fertig stellen – beim Gericht einreichen

Von Anfang an wird mit dem Original-Insolvenzantrag wird komplett mit Bleistift ausgefüllt. Somit lassen sich fehlerhafte Einträge problemlos korrigieren. Für das Insolvenzgericht wird hiervon eine Kopie gemacht und diese unterschrieben eingereicht.

In den letzten Jahren sind wir immer mehr zu einem Dienstleister geworden. Hierbei hat die EDV mit ihren umfangreichen Schuldnerberatungsprogrammen einen nicht unerheblichen Anteil. Es erscheint unsinnig die Vordrucke mit Hand schreiben zu lassen, wenn die Access-Programme doch alle Angaben mit einem Klick an die richtige Stelle setzen, und Briefe mit der Serienbrieffunktion innerhalb kürzester Zeit für alle Gläubiger geschrieben sind. Wir aber wollen mit den InsO Kursen zurück zur „Hilfe zur Selbsthilfe“. Wichtig ist uns, dass die Betroffenen selbst schreiben, kuvertierten und die Antworten selbst auswerten und abheften.

Wenn ein Schuldner/eine Schuldnerin das Geld für Briefumschläge oder Briefmarken nicht hat, stellen wir diese zu Verfügung. Es wird bewusst auf den Einsatz von EDV verzichtet, damit aus dem Insolvenzkurs kein Computerkurs wird. Gerne kann der InsO-Antrag zu Hause am eigenen Computer ausgefüllt werden. Hiervon hat bisher jedoch nur ein Teilnehmer Gebrauch gemacht.

Bereits beim Besuch der Erstinformationsveranstaltung treffen die Überschuldeten auf Menschen, die ebenfalls finanzielle Probleme haben. Das Bewusstsein, nicht die einzige Person mit Schulden zu sein, wirkt erleichternd. Zu hören, dass auch andere von Besuchen von Gerichtsvollziehern oder von Pfändungen betroffen sind, nimmt den Druck, wirkt entlastend. Der Beratungsprozess ist effektiver gestaltbar. Die Informationsveranstaltungen werden durchschnittlich von 17 Personen besucht.

Die Rückmeldungen der Schuldner/Innen, die die Insolvenzkurse durchlaufen haben, bestätigen, dass dieser Ansatz gut ist: Die Betroffenen erwerben sich einen vollständigen Überblick über ihre finanzielle Situation. Wer die Gläubigeraufstellung mit Hand schreibt, weiß über seine Schulden Bescheid. Wer den Insolvenzantrag komplett selbst mit Hand ausfüllt, weiß was darin steht, und hinterfragt die Einträge. Sie gehen selbstbewusster in das Verfahren und weiter durchs Leben: „ICH habe das alles gemacht“, „ICH kenne mich aus in meinen Unterlagen.“

Leider ist der erhoffte Run auf dieses neue Angebot (Insolvenz ohne Wartezeit) ausgeblieben. Das Kursangebot wird nur verhalten angenommen. Es gibt Betroffene, die sich lieber einen Beratungsschein holen und zum Rechtsanwalt geben, oder sie warten geduldig, bis sie zu einem Einzeltermin eingeladen werden.

Trotzdem wollen wir auch in 2012 Insolvenzkurse anbieten. Es bedeutet keinen Mehraufwand, selbst wenn sich nur wenige Teilnehmer finden. Auch auf unsere Einzelberatungen haben unsere Erfahrungen Einfluss genommen. Auch hier belassen wir wieder mehr Verantwortung und Aufgaben bei den Klienten, je nach deren persönlichen Ressourcen.

Finanziert wurde das Projekt mit der freundlichen Unterstützung von Aktion Mensch, dem Hilfsfonds des Amtsgerichts Aalen, vom Diakonie-Spendenfonds und dem Regionalen Bündnis für Arbeit im Ostalbkreis.

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Beitrag zum Download: Insolvenzkurs- neue Wege in der Schuldnerberatung