(Verschuldungslexikon) Ein Anerkenntnis ist die Bestätigung des Bestehens einer Schuld (Forderung). Es kann durch tatsächliches Handeln erfolgen oder durch eine Willenserklärung.
Mit Anerkenntnissen sollte man sehr vorsichtig sein! So kann beispielsweise ein Anerkenntnis bei einem Verkehrsunfall dazu führen, dass man seinen Versicherungsschutz verliert!
Ein Anerkenntnis wirkt sich immer auf die Verjährung aus.
Hat man ein Anerkenntnis unterschrieben, kann man meist keine Einwendungen mehr gegen die Forderung erheben. Unklarheiten über das Zustandekommen der Forderung spielen dann keine Rolle mehr.
Viele Inkassobüros lassen sich bei einer vorformulierten Ratenvereinbarung auch gleich ein Anerkenntnis über einen bestimmten Betrag, der dann auch alle Kosten und Zinsen etc. beinhaltet, mitunterschreiben. Damit vergibt man sich die Chance, die Forderung und insbesondere die oft überhöhten Kosten zu prüfen!
Deshalb Vorsicht:
Lassen Sie sich immer erst von einer Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt beraten, bevor Sie ein Anerkenntnis unterschreiben!