15. April 2020

Mit einem Sondernewsletter am 6.4.2020 haben wir Sie – unsere Kolleginnen und Kollegen – aufgerufen, mitzuteilen, wie sich die gegenwärtige Corona-Sondersituation auf Ihre Arbeit auswirkt und mit welchen Ideen und Angeboten Sie ggf. auf die Situation reagieren.

Hier sind Antworten, die wir erhalten haben:

15.4.2020

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach knapp zwei Wochen Urlaub hatte ich gestern meinen ersten Arbeitstag. Ich war gespannt auf das, was mich erwartet, denn ich bin allein als Schuldnerberaterin bei uns in der Einrichtung. Wir sind eine kommunale Beschäftigungsgesellschaft mit Projekten für ALG-2-Empfänger. Ich war überrascht über die wenigen Anrufe auf dem Anrufbeantworter. Es war keine Anfrage nach einem Ersttermin dabei. Seit Mitte März habe ich keine persönlichen Einzelgespräche mehr geführt.
Zwei Klienten haben das Angebot angenommen, die Unterlagen bei uns abzugeben, damit die Akten angelegt werden können. Drei Klienten mit denen in der nächsten Woche Erstgespräche geplant waren, haben sich selbst gemeldet und nach dem weiteren Vorgehen gefragt. Auch diesen Ratsuchenden habe ich angeboten die Unterlagen einzureichen.
Insolvenzanträge, die gestellt werden könnten, bleiben erst einmal liegen, bis wieder Termin mit den Klienten möglich sind.
Bei uns in der Einrichtung sitzt nun jeder Mitarbeiter alleine im Büro und der gebotene Abstand zu den Kollegen soll eingehalten werden. Es findet auch in den anderen Projekten kein Publikumsverkehr statt.
Viele Grüße und bleibt alle gesund!

9.4.2020

Guten Tag an das Redaktionsteam,

gerne berichten wir über die derzeitige Situation in unserer anerkannten Schuldnerberatungsstelle im schönen Main-Kinzig-Kreis in
Hessen:

Die letzte face-to-face Beratung hatten wir am Freitag, 13.03.2020.
Danach haben wir alle persönlichen Termine abgesagt bzw. auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Auch haben Ratsuchende, die einen Termin bereits vereinbart hatten, von sich aus abgesagt. Bis heute hatten wir 3 (drei) neue Anfragen, die uns per Telefon (was der Normalfall ist) erreichten.

Wie versuchen wir derzeit zu verfahren:
Bürobesetzung maximal mit einer Person. Wochentage derzeit Montag, Mittwoch und Freitag. Dazwischen werden Telefongespräche selbstverständlich angenommen und verarbeitet.
Laufende Fälle bearbeiten wir normal weiter hinsichtlich außergerichtliche Einigungsversuche über Raten- und/oder Vergleichsvereinbarungen; teilweise werden auch Totalverzichte in bestimmten krankheitsbedingten Fällen angestrebt. Dazwischen telefonische Abstimmungen bzw. per E-Mail. mit den Ratsuchenden.

Verbraucherinsolvenzanträge, die wir nicht digital zusammen mit den Ratsuchenden bearbeiten können, legen wir auf Halde, bis persönliche Treffen wieder normal möglich sind. Viele Ratsuchende sind nicht unbedingt in der Lage, einen Insolvenzantrag vollständig zu erfassen sowie zu verstehen und benötigen daher entsprechende Erläuterungen.
In anderen Fällen bereiten wir die Insolvenzanträge soweit wie möglich vor, versenden sie per normaler Post mit der Bitte um genauestes Antragsstudium, Unterzeichnung an den entsprechenden Stellen und Rückgabe mit normaler Post (per Freiumschlag) an uns. Mit entsprechenden Begleitschreiben schicken wir die Anträge an das zuständige Insolvenzgericht.
In den ersten wenigen Wochen dieses Jahres hatten wir einen sehr starken Anstieg an neuen Anfragen erlebt, der wie gesagt, ab Mitte März jäh abbrach. Daraus schließen und erwarten wir einen Ansturm von Anfragen nach einem wie auch immer gearteten Ende der Beschränkungen.

An den Erfahrungen anderer Schuldnerberatungsstellen sind wir natürlich sehr interessiert. Bleiben Sie gesund!

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Guten Tag,
bei uns ist es deutlich ruhiger als sonst. Wir sind größtenteils im HomeOffice, wozu wir noch vor der Corona-Krise die Arbeitsplätze im Web eingerichtet hatten. Einige Mitarbeiter sind aber vor Ort und ermöglichen postalische und telefonische Erreichbarkeit zusätzlich zur Kontaktmöglichkeit per E-Mail. Vereinzelt kamen Nachfragen zu Insolvenzverfahren oder Leistungsanträgen. Einige P-Konto-Bescheinigungen wurden ausgestellt und per E-Mail verschickt.
Gelegentlich mussten Klienten beim Ausfüllen von Anträgen unterstützt werden.
Freundliche Grüße

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Hallo Infodienst,

ich bin zwar keine Schuldnerberatungsstelle, sondern Rechtsanwältin. Ich kann aber die Einschätzung teilen, dass es keine dringenden Fälle aufgrund von Corona im Moment bei uns gibt. Wir sind im Schwerpunkt im SGB zwei etc. tätig, da sind eher die regulären Probleme bislang aufgetreten, natürlich verstärkt durch die schlechte Erreichbarkeit der Behörde.

Die Ruhe wundert uns auch etwas, so dass die Rückmeldung über Ihren Newsletter gut und wichtig war.

Ich danke für die Initiative, sich untereinander auszutauschen zu diesem Aspekt, gerade auch im Hinblick auf neue Technologien, neue Beratungsform, gute Literatur etc.

Bislang wurde auch im Familienrecht noch kein Anliegen bezüglich der Corona Situation an uns zugetragen, außer dass die Eltern ihre Kinder in den Pflegefamilien und Einrichtungen nicht mehr sehen, sie tolerieren dies Moment noch. Ich denke aber, das kann nicht mehr lange so toleriert werden, weil auch das ein massiver Eingriff in ein Grundrecht ist.

Mit freundlichen Grüßen

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Ich bin als Schuldnerberater nicht systemrelevant. Ich pendele zwischen Homeoffice und Büro, bin Tag und Nacht (!) telefonisch über handy erreichbar (Rufumleitung!) und habe kaum einen Anruf, weder von laufenden Klienten noch von neuen Anfragenden. Die Klientel ist mit allem anderem beschäftigt, aber offenbar nicht mit ihren Altschulden. Es macht vielleicht auch keinen großen Sinn, jetzt an der Restrukturierung aller Verbindlichkeiten zu arbeiten, wenn die Zukunft dermaßen offen ist wie momentan. In dieser Hinsicht scheint auch ein Moratorium hinsichtlich der Einleitung von Insolvenzverfahren durchaus eine rationale Entscheidung zu sein angesichts der Ungewissheiten, was alles noch dazukommt, wenn später Bilanz gezogen wird. Auch wir als Schuldnerberater/-innen sollten aus Fürsorgegründen da vielleicht abwartender werden. Auch wenn das für unsere Träger bedeutet, dass Insolvenzumsätze wegbrechen. Wir sind nicht systemrelevant.

7.4.2020

Guten Tag, wir sind eine Beratungsstelle im Kreis Minden-Lübbecke mit 4 Standorten und 5 Schuldnerberatern. Wir werden nach Fachleistungsstunden bezahlt, müssen hauptsächlich ALG 2 Empfänger beraten, für alle anderen steht nur ein kleines Kontingent zur Verfügung. Wir machen nur telefonische Beratung seit der Coronakrise. Die Nachfrage ist stark zurückgegangen, vermutlich weil die Leute zur Zeit andere Probleme haben. Wir vermuten aber auch einen starken Anstieg nach der Krise. Von Kurzarbeitern und Selbständigen gehen auch jetzt schon Anrufe ein. Wir vermuten, dass wir, je nachdem wie lange wir keine persönliche Beratung machen können, nicht auf unsere Fachleistungsstunden kommen werden und finden den Vorschlag der AGSBV gut, dass in diesen Fällen eine Pauschale unabhängig von den erbrachten Stunden gezahlt wird.

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Sehr geehrte Damen und Herren,
unsere Beratungsstellen sitzen in R. und S. bei Nürnberg. Wir sind noch im Büro erreichbar und haben die Beratung auf Telefon und eMail umgestellt. Erste Fälle wurden bereits über diesen Weg angenommen und auch bearbeitet.
Es fällt jedoch auf, dass die telefonischen und elektronischen Anfragen immer weniger werden.
Wir haben deshalb in den großen Zeitungen unserer Gegend einen Artikel geschaltet, der auf unsere Öffnungszeiten hinweist und auch dass wir über Telefon und eMail aktive und effektive Fallbearbeitung einrichten können.
Wir hoffen, dass die Nachfrage dadurch wieder anzieht.
MfG

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Hallo, kurze Rückmeldung zu unserer momentanen Arbeit:
Unser Büro ist zurzeit zwischen 11.00 und 16.00 Uhr besetzt. 2 meiner 2 Teilzeitmitarbeiterinnen sind Risiko-Frauen und arbeiten daher zurzeit nicht. Es ist gerade sehr „besinnlich“ = ziemlich ruhig.
Wir machen seit dem 13.03. keine Gespräche mehr im Büro – nur noch telefonisch oder per mail, was von unseren Kunden sehr verständnisvoll angenommen wird. Wir haben sogar 1 bis 3 neue Kunden pro Woche, die ein telefonisches Erstgespräch erhalten und dann die Unterlagen mit frankiertem Rückumschlag per Post – für die Rücksendung von Vertrag, Vollmacht und Gläubigerunterlagen. Ganz neu: Wir bieten über unsere Webseite auch Online-Beratung an.
Bis letzte Woche waren die Gläubiger noch ziemlich aktiv. Es wurde sehr eifrig gepfändet. Konten waren dicht, Banken nicht zu erreichen. Arbeitgeber, die gar nicht mehr arbeiten dürfen, erhielten Gehaltspfändungen, die – von einem zumindest – ignoriert wurden.
Ich bin also nicht ganz umsonst im Büro ;-).

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Sehr geehrte Damen und Herren,

Die AKTIVSENIOREN BAYERN e.V. sind ein gemeinnütziger Verein und arbeiten in allen Regionen Bayerns. Im Rahmen eines Kooperationsvertrags zwischen Landkreis Neumarkt, Caritas und uns beraten wir Selbstständige in schwierigen wirtschaftlichen und finanziellen Situationen. Wir sind Führungskräfte im Ruhestand und bündeln Berufserfahrung aus vielen Branchen und Funktionen. Wir arbeiten ehrenamtlich und honorarfrei.

Da auch Aktivsenioren zu der Gruppe der Senioren gehören, führen wir derzeit Gespräche nicht im persönlichen Kontakt, sondern unter Nutzung digitaler Medien, wie z.B. per Telefon (auch Telcos), E-Mail, Messengern (gerne auch VideoChat) .

Die internen Schulungen der Aktivsenioren finden derzeit über “Webinar” statt.

Meine Einschätzung: Wenn die Immobilien-Finanzierungen “auf Kante genäht” sind, wird es zu Zwangsversteigerungen kommen. Anschlussfinanzierung werden schwieriger.
Selbstständige kommen alsbald in höchste Not; ihre Mitarbeiter, die bei längerer Corona-Krise entlassen werden, ebenso.
Stundungen der Miete werden nicht ausreichen, denn sie werden die entgangenen Umsätze nicht aufholen.

Es gibt auch erfreuliches: So hat ein großer Hersteller von Kloß- und Knödelteig seine Teigwaren gegen eine Spende veräußert. Die Spenden i.H. von 25.000,00 Euro wurden an die Diakonie weitergereicht. I

ch wünsche allen Kollegen und Kolleginnen für die kommende Zeit starke Nerven und bleibt gesund!!

MfG