Das Regierungspräsidium Tübingen hat kürzlich die rückwirkend ab 1.4.2021 geltende Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen übersandt.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat kürzlich die rückwirkend ab 1.4.2021 geltende Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Fallpauschalen übersandt.