31. Mai 2016

Alexandra Jaenecke, Dilab e.V.

Die Beratungsstelle DILAB e. V. unterbreitet seit Jahren außergerichtliche Schuldenbereinigungspläne mit einem einheitlichen Formular. Die Quote der erfolgreichen Einigungen liegt bei rund 35%. Seit Beginn des Jahres 2014 werden die von der Stephan-Kommission erarbeiteten Standards in der Beratungsstelle eingesetzt.

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren ist ein sinnvoller Bestandteil des Restschuldbefreiungsverfahrens. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung entlastet nicht nur die Insolvenzgerichte und führt so zu erheblichen Einspareffekten bei den Justizhaushalten der Länder. Das Interesse der Gläubiger ist im gesamten Bereich der Insolvenz auf eine wirtschaftliche, also möglichst einfache, schnelle und wenig kostenintensive Bearbeitung der Insolvenzfälle gerichtet. Aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung ist eine außergerichtliche Einigung kostenneutral und schnell umsetzbar. Dabei werden die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt und nicht selten im Gegenzug Beträge erzielt, die im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zu erzielen wären.

Anlässlich des 8. Deutschen Insolvenzrechtstages im Jahr 2011 trafen sich Verbände der Schuldner- und Gläubigervertreter zum ersten „Runden Tisch Verbraucherinsolvenz“. Neben der Erklärung dass, die im Jahr 1999 eingeführten Restschuldbefreiung grds. nicht in Frage gestellt und anerkannt wird, sprachen sich alle beteiligten Parteien für eine Stärkung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens aus.

Die beteiligten Verbände installierten eine Arbeitsgruppe (Stephan-Kommission) und erklärten sich bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsplanverfahren zu verhandeln und diese dem Gesetzgeber für die anstehende InsO-Reform vorzulegen.

Beteiligte Verbände waren neben der Deutschen Kreditwirtschaft, dem Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. und der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. auch die Rechtsanwälte Seiler & Kollegen, die Seghorn Inkasso GmbH, die Finanzverwaltung sowie die Bundesagentur für Arbeit (Forderungsmanagement). Als Schuldnervertreter nahmen die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., die Marianne von Weizsäcker-Stiftung und die ARGE Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltsverein an der Arbeitsgruppe teil.

Geleitet wurden die Sitzungen von RiAG Guido Stephan.

Zum 10. Insolvenzrechtstag im Jahr 2013 wurde die Arbeit der „Kommission zur Förderung und Optimierung des außergerichtlichen Einigungsversuchs“ (Stephan-Kommission) mit einem offiziellen Eckpunktepapier beendet.

Leider wurden die erarbeiteten Standards in der Reform im Juli 2014 nicht aufgriffen.

Auch wenn der Gesetzgeber die erarbeiteten Standards in der Reform Juli 2014 nicht aufgegriffen hat, hat die Arbeit der Kommission gezeigt, dass trotz der unterschiedlichen Interessen aller Beteiligten eine große Bereitschaft an gemeinsamen Problemlösungen besteht. Es darf aber auch nicht verkannt werden, dass sich die Maßnahmen zur Vorbereitung der außergerichtlichen Einigung als ordnendes Element bewährt haben. Aus diesem Grunde kann nicht grundsätzlich auf die persönliche Beratung verzichtet werden.

Die geeignete Stelle prüft nach einer zwingenden individuellen Beratung zur persönlichen und wirtschaftlichen Situation, ob eine erfolgversprechende Möglichkeit einer vergleichsweisen Einigung vorliegt. Die Gläubiger kommen hierfür ihrer Auskunftspflicht aus § 305 Abs. 2 InsO nach. Liegen die Voraussetzungen vor, leiten wir als geeignete Stelle Ver­handlungen zur Erreichung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes ein.

Um die Diskussion um eine Verbesserung eines Entschuldungsverfahrens natürlicher Personen dennoch weiter zu beleben und den außergerichtlichen Einigungsversuch zu optimieren, wurde in einem weiteren „Runden Tisch Verbraucherinsolvenz“ im Jahr 2013, das Pilotprojekts „Standardisierung des außergerichtlichen Einigungsversuches“ ins Leben gerufen. Projektbeteiligte sind:

  •     der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
  •     Seghorn Inkasso GmbH
  •     Commerzbank SCI
  •     die Finanzverwaltung Witten
  •     Marianne von Weizsäcker-Stiftung
  •     DILAB e. V., Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Berlin
  •     RiAG Guido Stephan.
  •     Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
  •     Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken

Die standardisierten Vorlagen (https://dilab.de/wp-content/uploads/2017/01/Stephans-Kommission-Vorlagen-Fassung-17.06.15.pdf) werden seit Frühjahr 2014 von Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle DILAB e. V. in Berlin und der Marianne von Weizsäcker Stiftung eingesetzt. Inzwischen nimmt auch die Drogenhilfe Hamm an dem Pilotprojekt teil.

Anfang 2015 wird eine erste Zwischenberichterstattung und Auswertung der Erfahrungen erfolgen. Interessierte Beratungsstellen sind eingeladen, das Formular in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren einzusetzen. Bei Fragen können sie sich gern an alexandra.jaenecke(at)dilab.de oder hornung(at)weizsaecker-stiftung.de wenden.

Mai 2016: Aktualisierte Fassung der ergänzenden Regelungen / Musterklauseln (Anlage 5)
Die Stephan-Kommission hat in ihrer letzten Sitzung am 20.05.2016 die Musterklauseln für den außergerichtlichen Einigungsversuch aktualisiert.

Die Änderungen umfassen im Einzelnen:

Alternative zur Herausgabe des Titels bei gesamtschuldnerischer Haftung
Wegfall der Regelungen zur Auf- und Verrechnung
Beschränkung der Regelungen auf Mitverpflichtete (vorher Mitverpflichtete und Bürgen)

https://dilab.de/wp-content/uploads/2017/01/Stephans-Kommission-Anlage5.pdf

Dilab e.V.
Rigaer Straße 103
10247 Berlin
Fon: 030 – 422 77 94
Fax: 030 – 42 08 88 58
Internet: www.dilab.de