30. Mai 2016

Das Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 Nr. 17, Seite 720). Damit gibt es ab dem 19.06.2016 in Deutschland ein Recht auf Girokonto (§§ 30 ff ZKG; Artikel 9 Absatz 4), für das sich die Verbände der Schuldnerberatung viele Jahre eingesetzt hatten. Die Süddeutsche Zeitung berichtete unlängst, dass das Bundesinnenministerium die Verordnung, mit der festgelegt wird, welche Ausweisdokumente für eine Kontoeröffnung vorgelegt werden können, eher restriktiv gestalten wolle. Falls sich das BMI mit seiner Haltung durchsetzt, würde ein Teil der Flüchtlinge dann doch kein Konto eröffnen können.

Die parlamentarischen Materialien zum Basiskonto finden Sie hier.
Eine Übersicht  über die Regelungen für das Basiskonto einschl. eines Girokonten-Vergleichs-Rechners hat das Handelsblatt veröffentlicht