30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Wenn man einen Ratenkredit (LAUDA) abschließt, wird einem häufig eine sogenannte Restschuldversicherung angeboten. Diese Restschuldversicherungen sollen verschiedene Risiken absichern: Todesfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Die Versicherungsprämie und eventuelle Provisionen werden zu Beginn des Kredits zur Kreditsumme dazugerechnet. Der Kreditbetrag erhöht sich dadurch oft erheblich. Die Kosten für die Restschuldversicherungen werden bei der Berechnung des Effektivzinssatzes nicht mitgerechnet. Restschuldversicherungen machen Ratenkredite oft extrem teuer.

Viele Restschuldversicherungen haben für den Kreditnehmer*innen sehr ungünstige Bedingungen. So sind bei Versicherungen, die Arbeitsunfähigkeit absichern sollen, oft psychische Erkrankungen ausgeschlossen. Bei Absicherungen gegen Arbeitslosigkeit zahlt die Versicherung manchmal erst nach 2 bis 3 Monaten der Arbeitslosigkeit. Das Todesfallrisiko kann man oft besser und deutlich günstiger durch eine Risikolebensversicherung absichern.

Die Gewährung des Kredits darf nicht vom Abschluss einer solchen Restschuldversicherung abhängig gemacht werden (Koppelungsverbot).

Hat man eine Restschuldversicherung abgeschlossen und ist die Widerrufsfrist bereits abgelaufen, kann man diese unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen (ordentliche Kündigung).