30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Zu einem Girokonto bekommt man in der Regel eine Girocard. Mit dieser Girocard kann man am Geldautomat Geld abheben, Kontoauszüge drucken lassen oder beim Einkaufen bargeldlos bezahlen.

Im Unterschied zu einer Kreditkarte wird bei der Girocard das Girokonto sofort oder höchstens ein paar Tage später belastet (Debitkarte).

Da die Girocard als Debitkarte der Deutschen Kreditwirtschaft nur innerhalb Deutschlands gilt, hat sie fast immer ein sogenanntes Co-Branding (meist Maestro oder V Pay). Dahinter stehen die Anbieter Mastercard und Visa, die ein weltweites Debitsystem anbieten. So kann man auch überall im Ausland bargeldlos bezahlen oder Geld abheben, wo diese Anbieter akzeptiert werden.

Bezahlt man beim Einkaufen mit der Girocard, muss man entweder seine PIN-Nummer eingeben oder einen Beleg unterschreiben.

Beim Bezahlen mit der PIN-Nummer wird der Betrag direkt auf dem Girokonto abgebucht. Ist auf dem Konto nicht genügend Geld, geht es nicht. Das ist für die Händler*innen sicherer. Dafür müssen die Händler*innen aber Gebühren bezahlen.

Muss man einen Beleg unterschreiben, ist dies eine Ermächtigung für eine Lastschrift. Es wird nicht geprüft, ob genügend Geld auf dem Konto ist.

Aber Vorsicht:
Bezahlt man auf diese Weise, obwohl man weiß oder wissen könnte, dass nicht genügend Geld auf dem Konto ist, macht man sich strafbar!

Für die Girocard gibt es immer mehr Zusatzfunktionen: Mit der „Geldkarte“-Funktion kann man auf die Karte am Geldautomaten oder online Geld aufladen. Das Girokonto wird mit dem Betrag belastet und die „Geldkarte“ speichert diesen Betrag als Guthaben (Prepaid). Diese Funktion ist für kleinere Beträge beispielsweise bei Parkscheinautomaten sinnvoll.

Bei „girogo“ kann man sogar kontaktlos über dieses aufgeladene Guthaben verfügen.