30. Januar 2023

(Verschuldungslexikon) Mit einer Lastschrift kann die*der Zahlungsempfänger*in einen bestimmten Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen lassen.

Das Lastschriftverfahren wird häufig für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen verwendet, die nicht immer gleich sein müssen (z. B. Strom, Telefon, Miete, Versicherungsbeiträge, Darlehensraten, …). Es kann aber auch für Einmalzahlungen verwendet werden.

Da Deutschland am SEPA (einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) teilnimmt, gelten klare Regeln:

Diejenige Person, die Geld vom Konto einer anderen Person einziehen möchte, braucht dafür ein SEPA- Lastschriftenmandat.

Der Text lautet immer gleich: „Ich ermächtige XXX, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von XXX auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.“

Zusätzlich muss dieser Text folgenden Hinweis enthalten:

„Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.“

Deshalb ist es wichtig, regelmäßig anhand des eigenen Kontoauszuges zu prüfen, welche Beträge als Lastschrift abgebucht worden sind. Wurde ein Betrag abgebucht, der nicht berechtigt ist, kann man diese Abbuchung acht Wochen lang bei seiner eigenen Bank rückgängig machen lassen. Beim Online-Banking ist dies auch online möglich.

Bezahlt man im Laden mit der Girocard und muss man unterschreiben, erteilt man mit der Unterschrift ein Sepa-Lastschrift-Mandat. Der Einzug erfolgt mit einer Lastschrift.

Die eigene Bank löst Lastschriften nur ein, wenn auf dem Konto genügend Geld ist. Reicht das Geld auf dem Konto nicht, wird die Lastschrift zwar kurz dem Konto belastet, gleichzeitig erfolgt aber auch eine Rücklastschrift. Dabei wird dem Konto der Betrag wieder gutgeschrieben. Es wurde nichts bezahlt und es entstehen hohe Kosten.

Vorsicht: Wer ein Lastschriftenmandat erteilt, muss auch dafür sorgen, dass zum entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Geld auf dem Konto ist. Erteilt man ein Lastschriftenmandat, obwohl man weiß, dass die Lastschrift nicht eingelöst werden wird, macht man sich strafbar (Eingehungsbetrug). Besonders häufig kommt dies beim Kauf im Internet oder bei der Bezahlung mit der Girocard im Laden vor.