11. November 2024

Prof. Dr. Andreas Rein beschäftigt sich in der Ausgabe 10/2024 in der ZVI mit der Auslegung des Artikels 36 Abs. 1 der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Er geht dabei insbesondere auf die Frage ein, ob sich daraus ein Rechtsanspruch auf eine kostenfreie Schuldnerberatung ableiten lässt. Zu diesem Ergebnis kam Prof. Dr. Rixen im Mai dieses Jahres in seinem Rechtsgutachten.

Rein kommt hier zu einer anderen Schlussfolgerung. Nämlich, dass Art. 36 Abs. 1 dem Gesetzgeber nicht vorgibt, dass Schuldnerberatung kostenfrei erfolgen muss. Aber aus anderen Gründen wäre die Einführung einer schuldner(mit)finanzierten Schuldnerberatung in Deutschland wenig sinnvoll. Unter anderem wegen des erschwerten / verhinderten Zugangs von überschuldeteten Menschen zur Beratung, des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands, der unguten Doppelfunktion der Schuldnerberatungskräfte zwischen Berater*in und Bedürftigkeitsprüfer*in und zu tiefgreifenden Veränderungen des bisherigen Systems der Erbringung von Schuldnerberatung (Rein, ZVI10/2024, S. 373, 376).

Im Aufsatz geht es weiterhin um die Fragen

  • Ob sich aus Artikel 36 Abs. 1 ein allgemeines Recht auf Schuldnerberatung ableiten lässt oder für bestimmte Personengruppen Zugangsbeschränkungen bestehen (Rein, ZVI10/2024, S. 367, 368)?
  • Was unter unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten zu verstehen ist (Rein, ZVI10/2024, S. 370, 371)?
  • Wer künftig mit für die Finanzierung der Schuldnerberatung zuständig sein kann (Rein, ZVI10/2024, S. 373-376)? Hier sieht der Autor im Rahmen der neuen Richtlinie eine Chance der Mitfinanzierung der Schuldnerberatung durch die Kreditinstitute.

Quellen:

https://www.zvi-online.de/heft-10-2024/zvi-2024-367-kostenfreies-recht-auf-schuldnerberatung-nach-art36-abs1-verbraucherkreditrichtlinie (kostenpflichtiger Aufsatz)

https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2024/05/Gutachten-zu-Art.-36-Verbraucherkreditrichtlinie-1.pdf)

https://infodienst-schuldnerberatung.de/methoden-und-konzeptionen/hinweis-auf-das-rechtsgutachten-zum-art-36-eu-verbraucherkreditrichtlinie/

https://infodienst-schuldnerberatung.de/sonstiges/die-neue-eu-verbraucherkreditrichtlinie-und-ihre-bedeutung-fuer-die-schuldnerberatung/?hilite=hihn