3. Juni 2024

Das vom Caritasverband Bistum Aachen e.V. in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AGSBV) in Auftrag gegebene Rechtsgutachten zum Art. 36 EU-Verbraucherkreditrichtlinie wurde Ende Mai veröffentlicht (https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2024/05/Gutachten-zu-Art.-36-Verbraucherkreditrichtlinie-1.pdf). Das Rechtsgutachten wurde vom Verfassungs- und Sozialrechtsexperten Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, erstellt. In seinem Gutachten kommt Prof. Dr. Rixen unter anderem zu dem Schluss, dass die Umsetzung des Art. 36 Abs. 1 der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie durch den deutschen Gesetzgeber, einen Anspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung ergeben muss. Eine sehr gute Zusammenfassung der Ergebnisse findet sich unter Punkt C auf den Seiten 40 und 41.

Zum Art. 36 der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie s. auch https://infodienst-schuldnerberatung.de/sonstiges/die-neue-eu-verbraucherkreditrichtlinie-und-ihre-bedeutung-fuer-die-schuldnerberatung/?hilite=hihn