Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat eine Information für die Praxis zum Thema „Vertretung im Insolvenzverfahren durch geeignete Stellen gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO vor dem Insolvenzgericht“ herausgegeben.
In dem 6-seitigen Text wird auf die Möglichkeiten und Grenzen der Vertretung eingegangen, es werden verschiedene Vertretungsformen dargestellt, fachliche und organisatorische Anforderungen aufgezeigt und mögliche Haftungsfragen angesprochen, alles aus Sicht der AG SBV.
Die AG SBV hat die jetzt eingeführte Erweiterung der Befugnis zur Vertretung der Schuldner auf das gesamte Insolvenz- und Restschuldbefreiungs- verfahren bereits in früheren Stellungnahmen begrüßt. Sie sieht darin eine Anerkennung der kompetenten Tätigkeit der verbandlichen und öffentlichen Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen durch den Gesetzgeber. Dennoch sollte sich die Übernahme der Vertretung an den personellen und finanziellen Voraussetzungen als auch an der konzeptionellen Ausrichtung der Beratungsstelle orientieren. Und die Vertretung vor Gericht sollte nicht auf eine rein rechtliche Unterstützung reduziert werden, sondern im Sinne der Ganzheitlichkeit in die Beratungs- und Unterstützungsleistungen der Beratungsstelle insgesamt integriert sein.
Bekanntlich gibt es bereits seit einiger Zeit zum Thema gerichtliche Vertretung im Insolvenzverfahren durch die geeigneten Stellen das recht ausführliche aber eher neutral gehaltene Papier des Diakoniebundesverbandes und die eindeutig ablehende Stellungnahme der Diakonischen Werke Württemberg und Baden.
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