20. September 2014

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege begrüßen die am 23.07.2014 im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) der Europäischen Union angenommene Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontogebühren, den Wechsel von Zahlungskonten und den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen.

BAGFW-Präsident Wolfgang Stadler betont: „Die EU-Richtlinie ermöglicht nun auch Ver- und Überschuldeten, Geringverdienern, Wohnungslosen, Flüchtlingen und Menschen mit aufenthaltsrechtlicher Duldung einen Rechtsanspruch auf ein Basis-Girokonto. Dies ist ein wichtiger Beitrag zu deren wirtschaftlicher und sozialer Teilhabe an der Gesellschaft.“

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege hatten sich u.a. dafür eingesetzt, dass möglichst alle Banken ein kostenloses oder zumindest kostengünstiges Girokonto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen anbieten. Die verabschiedete EU-Richtlinie zum sog. „Basiskonto“ erfüllt diese Bedingungen. Die Details müssen nun in den Mitgliedstaaten geregelt werden. BAGFW-Präsident Wolfgang Stadler fordert: „Bei der Um-setzung der EU-Richtlinie muss die Bundesregierung sicherstellen, dass alle Banken verpflichtet werden, ein Basis-Girokonto anzubieten und zwar kostenlos oder zumindest kostengünstig.“

Für die Umsetzung in nationales Recht haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit. Nach Schätzungen der EU-Kommission haben über 30 Millionen Menschen in Europa keinen Zugang zu einem Girokonto. In Deutschland wird von mehreren Hunderttausend Personen ausgegangen, darunter ca. 80.000 Menschen mit aufenthaltsrechtlicher Duldung.

Kontakt: BAGFW EU-Vertretung, Ulrich Tiburcy, euvertretung@bag-wohlfahrt.de Tel.: +32 (0) 2 280 27 30 oder +49 (0)228 629 18 47

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