27. Juli 2014

Die Diakonie hat sich in unterschiedlichen Texten und Hinweisen mit rechtlichen Fragen befasst, die für die Schuldnerberatung relevant sind.

2008 hat die Handreichung „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts – Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12. Dezember 2007“  die für die diakonischen Arbeitsfelder relevanten Neuregelungen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz erläutert und dabei auch die für die Schuldnerberatung relevanten Regelungen vorgestellt . Weitere allgemeine Ausführungen zu den strafrechtlich verankerten Schweigepflichten, deren Abgrenzung gegenüber anderen Verschwiegenheitspflichten und die Anforderungen an eine korrekte Entbindung von den Schweigepflichten zwischen Ratsuchenden und den Beratenden finden sich in der „Handreichung zu Schweigepflichtentbindungen für Mitarbeitende in der Diakonie“  und in den „Hinweisen des Deutschen Vereins zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen (SGB II und SGB XII)“.

Das nunmehr vorliegende Papier ergänzt die bisherigen Veröffentlichungen um Ausführungen zu rechtlichen Handlungsbefugnissen, die für die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen relevant sind.

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