28. März 2023

Nachdem heute der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet hat (Beschluss des BGH), ein Verfahren, bei dem es um die Speicherdauer von Restschuldbefreiungseinträgen geht, auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) in zwei Vorabentscheidungsverfahren über die Frage entschieden hat, sich die SCHUFA entschlossen, die Speicherdauer der Restschuldbefreiung von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen.

In einer Pressemitteilung vom heutigen Tag, erklärte SCHUFA-Vorstandsmitglied Ole Scheuer: „„Mit unserer Entscheidung schaffen wir Klarheit und Sicherheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir ermöglichen so den Restschuldbefreiten einen schnellen wirtschaftlichen Neustart.“

Hintergrund dieser Entscheidung sind zwei Verfahren, die deutsche Gerichte dem EuGH zur sogenannten Vorabentscheidung vorgelegt hatten. Der Generalanwalt am EuGH hatte in einer Stellungnahme die Ansicht vertreten, die bisherigew SCHUFA-Praxis, solche Einträge erst nach drei Jahren zu löschen, sei unvereinbar mit europäischen Recht. Zwar steht die endgültige Entscheidung in den Verfahren noch aus. In der Regel folgt jedoch das Gericht den Empfehlungen des Generalanwaltes. Auch der BGH hatte angekündigt, das dort anhängige Verfahren entweder dem EuGH vorzulegen oder das Verfahren bis zu einer Entscheidung in den beiden Verfahren auszusetzen.

Damit kommt die SCHUFA nicht nur einem Urteil des EuGH zuvor, sondern erfüllt auch eine langjährige Forderung der Schuldnerberatung. Die Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung, Ines Moers, begrüßte so auch die Entscheidung: „„Die Entscheidung der Schufa ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er war lange überfällig. Zudem kommt eine gespeicherte Restschuldbefreiung immer einem negativen Eintrag gleich. Aus unserer Sicht ist es aber der Hinweis auf ein positives Engagement der Schuldner und Schuldnerinnen. Wir begrüßen darum die Verkürzung der Speicherfristen, weil es den Betroffenen den wirtschaftlichen Neustart erleichtert. Alle anderen Kreditauskunfteien sollten dem Beispiel der Schufa nun folgen.“