31. März 2021
Am 30.12.2020 wurde das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit diesem Gesetz kam nicht nur die Verkürzung der Laufzeit des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre. Es gab auch Ergänzungen bei den Obliegenheiten und weitere Regelungen.
Wie wirken sich die Neuregelungen auf die Praxis in der Schuldnerberatung aus? Was müssen wir in der Beratung künftig beachten? Einen ersten Beitrag von Birgit Knaus (Evangelischer Diakonieverband im Landkreis Böblingen) gab es hier im Infodienst Schuldnerberatung. Nun hat sich Kollegin Knaus erneut und ausführlicher in den BAG-SB-Informationen 1-2021 mit dem Thema beschäftigt. Mit freundlicher Genehmigung der BAG-SB-Informationen dürfen wir den Beitrag hier zur Verfügung stellen.
Download Beitrag aus BAG-SB-Infos 1/2021