17. Februar 2021

von Reiner Saleth

Im Rahmen eines durch die schweizer Bundesanwaltschaft geführten Strafverfahrens gegen sogenannten „Finanzsanierer“ haben am 3. Februar 2021 Schweizer und Deutsche Behörden in einer koordinierten Aktion mehrere Hausdurchsuchungen an Geschäfts- und Privatdomizilen in beiden Ländern durchgeführt.

Wenn Sie regelmäßig mit ver- und überschuldeten Personen arbeiten, kennen Sie auch diese Post: Schnell und Anonym werden den Betroffenen sogenannte „Finanzsanierungen“ angeboten. Meistens sieht der Inhalt aus wie ein Kreditangebot, für Laien ist kaum ein Unterschied zu erkennen.

Es geht dabei aber nicht um Hilfe, sondern um Abzocke! Ziel der Schädiger ist es, dass Hilfesuchende eine Vermittlungsgebühr bezahlen, danach meldet sich eine „Regulierungsgesellschaft“ und will erst einmal Sicherheitsleistungen und/oder Ratenzahlungen. Auf einen Kredit oder eine Sanierung warten die Geschädigten vergebens. Da Überschuldete oftmals zum letzten Strohhalm greifen, ist das ein einträgliches Geschäft. Die schweizer Bundesanwaltschaft geht von einer Schadenssume in Höhe von ca. 10 Millionen CHF aus.

Zwei Jahre nach Klärung der Zuständigkeit haben nun also tatsächlich ernsthafte Ermittlungen begonnen. Bleibt zu hoffen, dass diese zum Erfolg gebracht werden. In der Vergangenheit mussten Geschädigte erleben, dass in ähnlichen Strafverfahren in dessen Verlauf dann eine Verjährung der Straftat eingetreten war.

Wenn Sie das näher interessiert können Sie mit dem nachfolgenden Link die Seite der Bundesanwaltschaft in der Schweiz besuchen – online, ganz ohne Corona-Test.

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