23. Dezember 2023

Die Schuldner- und Insolvenzberatung für Kleinstselbstständige (https://sib-berlin.org/) der Berliner Stadtmission (berliner-stadtmission.de) schickt pünktlich zum Weihnachtsfest noch eine Info zu einem Beschluss des BGH zum Thema „Freigabe der selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter“:

„Obwohl es dem Schuldner in solchen Fällen obliegt, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, als wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre (§ 295a Inso; § 295 Abs. 2 InsO a.F), rückt der BGH langsam aber sicher den Gewinn der freigebenden Selbstständigkeit immer mehr in den Vordergrund.
Dieser Beschluss hat Einfluss auf die Beratung in den Fällen, in denen aus der freigebenden Selbstständigkeit ein signifikanter Gewinn erwirtschaftet werden könnte oder wird. Er sollte daher in der Beratung beachtet werden.
Der Beschluss hinterlässt allerdings einige offene Fragen, z.B. warum der Insolvenzverwalter diese doch für die Insolvenzmasse recht risikolose Selbstständigkeit überhaupt freigegeben hat. Auch die im Beschluss erwähnten Gegenforderungen des Schuldners werfen Fragen auf.“

Den Beschluss finden Sie hier.