Julia Schlembach, Diakonie Baden
Die Digitalisierung – auch in der Sozialwirtschaft – erfuhr in den letzten zwei Jahren einen gewaltigen Schub. Die Pandemie wird oft als „Innovationstreiber“ bezeichnet, doch die Digitalisierung wird uns auch darüber hinaus begleiten und unseren Beratungsalltag prägen.
Grund hierfür ist unter anderem das sogenannte Onlinezugangsgesetz (OZG). Bestandteil der OZG-Umsetzung in Deutschland ist auch die Umsetzung der EU-Verordnung zum sogenannten Single Digital Gateway (EU-Verordnung 2018/1724 SDG-VO). Die EU-Verordnung zum SDG und das OZG verfolgen dasselbe Ziel: Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürger*innennah und nutzendenfreundlich sein.
Gemäß § 1 OZG sind Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet bis spätestens Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander in einem Portalverbund zu verknüpfen. Es ist das Ziel mit einem einheitlichen Nutzendenkonto, Bürger*innen (und Unternehmen) eine „digitale Identität“ für ihre Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung im Internet bereitzustellen. Das Nutzendenkonto soll für alle Online-Verwaltungsleistungen genutzt werden und soll von allen Portalen im Verbund akzeptiert werden. Um sicherzustellen, dass Bürger*innen die angebotenen digitalen Dienste auch tatsächlich nutzen werden, wurden 19 Prinzipien in einem sogenannten Servicestandard für die digitale Verwaltung festgelegt, die nach sechs Kategorien (Nutzendenorientierung, Vorgehen, Zusammenarbeit, Offenheit, technischer Betrieb, Wirkungscontrolling) gegliedert sind.
Es wurden insgesamt über 6.000 Verwaltungsleistungen identifiziert, die in 575 OZG-Leistungsbündeln zusammengefasst wurden. Diese müssen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene digitalisiert werden. Für etwa 115 der 575 Leistungsbündel ist der Bund sowohl für Regelung als auch Vollzug zuständig. Bei etwa 90 Leistungen liegt sowohl die Regelungs- als auch die Vollzugskompetenz bei Ländern und Kommunen. Beim größten Teil der Leistungen (370) liegt die Regelungskompetenz beim Bund, der Vollzug aber bei den Ländern und Kommunen.
Im sogenannten OZG-Umsetzungskatalog sind die OZG-Leistungen unter anderem in 35 Lebenslagen gebündelt und 14 übergeordneten Themenfeldern zugeordnet. Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzendenperspektive von Bürger*innen sowie Unternehmen. Die Leistungen mit Regelungs- bzw. Vollzugskompetenz bei den Bundesländern bzw. den Kommunen werden im „Digitalisierungsprogramm Föderal“ digitalisiert. Hierbei hat sich ein arbeitsteiliges Vorgehen in Ressort-Land-Tandems etabliert. Länder, die die Federführung für ein bestimmtes Themenfeld übernommen haben, erarbeiten digitale Lösungen für die hierin erhaltenen OZG-Leistungen unter anderem nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle). Das heißt, dass das federführende Bundesland einen Onlinedienst zentral entwickelt. EfA-Leistungen werden als flächendeckend einsetzbare Lösungen mit offenen technischen Schnittstellen entwickelt, so dass sich andere Bundesländer daraufhin an den Dienst anschließen können (sog. „Nachnutzung“) und bundesweit einheitliche Onlinedienste entstehen. Detaillierte Informationen zur OZG-Umsetzung sind auf der Webseite zum OZG-Leitfaden zu finden.
Von besonderer Relevanz für das Handlungsfeld der Schuldnerberatung ist das Themenfeld „Arbeit und Ruhestand“. Die Federführung für dieses Themenfeld liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie dem Land Nordrhein-Westfalen. Das heißt, dass die dort erarbeiteten digitalen Lösungen auf alle anderen Bundesländer übertragen werden sollen. Im Themenfeld „Arbeit und Ruhestand“ ist unter anderem die Digitalisierung folgender Leistungen geplant: Arbeitslosengeld II, Bedarf für Bildung und Teilhabe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Übernahme von Mietrückständen etc. und auch Handlungsfelder Sozialer Arbeit (Schuldnerberatung, Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten oder bspw. Suchtberatung) sollen damit abgedeckt werden.
Für die gebündelte Umsetzung von diesen Sozial- und Beratungsleistungen wurde in NRW die „Sozialplattform“ als eine bundesweite zentrale Anlaufstelle geschaffen. Diese Plattform soll ein trägerunabhängiges Themenportal werden und einen Überblick über verschiedene Sozialleistungen hinweg geben. Sie kann in der Beta-Version unter sozialplattform.de aufgerufen werden.
Auf der Sozialplattform können sich Hilfesuchende bundesweit über die integrierten Leistungen informieren und sie teilweise auch direkt beantragen. Auch die Funktion eines „Sozialleistungsfinders“ soll integriert werden. Über gezielte Fragen sollen Bürger*innen zu den Leistungen geführt werden, für die sie einen potentiellen Leistungsanspruch aufzeigen. Für die Plattform sind noch weitere Funktionen geplant, wie z. B. ein Beratungsstellenfinder, eine digitale Terminverwaltung für Beratungsleistungen sowie Chat- und Videoberatung. Für die Onlineberatung wird auf die open source-Software zurückgegriffen, die auch Caritas und Diakonie nutzen. Ziel ist es Bürger*innen den digitalen Zugang zur örtlichen Beratung und die Beantragung von Sozialleistungen bei der zuständigen Stelle vor Ort zu erleichtern und gleichzeitig eine Entlastung für die lokalen Stellen zu schaffen. Inwiefern das gelingt, wird sich zeigen. In der konkreten Umsetzung ergeben sich sehr viele Fragen, die noch nicht abschließend geklärt sind, wie z. B.:
- Werden alle Bundesländer – auch Baden-Württemberg – die Sozialplattform nachnutzen?
- Ein Nutzendenaccount für alle Dienst-, Beratungs- und Sozialleistungen oder doch nur Weiterleitung an externe Webseiten mit anderen Login-Daten?
- Aus welchen Daten speist sich der Beratungsstellenfinder?
- In welcher Reihenfolge werden die Ergebnisse der Beratungsstellensuche angezeigt?
- Welche technischen Voraussetzungen braucht es vor Ort z. B. für die Terminvereinbarung?
- Wie wird mit komplexeren Lebenssituationen umgegangen, die nicht eindeutig einer Leistung zuordenbar sind?
- …
Einige Fragen werden in dem sich stets weiterentwickelnden FAQ-Katalog zum Umsetzungsprojekt Sozialplattform beantwortet.
Auf dem OZG-Dashboard kann der aktuelle Umsetzungsstand verschiedener Leistungen bis auf Kreisebene eingesehen werden.
Die Umsetzung des OZG ist in Baden-Württemberg im Innenministerium verortet. Damit die Digitalisierung in der Fläche gelingt, wurde bereits Anfang 2019 der E-Government-Pakt zwischen dem Land Baden-Württemberg und den kommunalen Landesverbänden geschlossen, die den Weg zur gemeinschaftlichen Umsetzung des OZG beschreibt. Kommunen, das Land und IT-Dienstleister ziehen demnach gemeinsam an einem Strang, um Verwaltungsleistungen über die Plattform „service-bw“ von der analogen in die digitale Welt zu überführen.
Darüber hinaus ergab sich für Schuldnerberatung schon Anfang 2022 eine zu klärende Fragestellung bezüglich Digitalisierung im Kontext des Gesetzes zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften. Denn seit 1.1.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) für professionelle Einreicher*innen (Behörden, Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts) nämlich verpflichtend. Die Übermittlung sämtlicher vorbereitenden Schriftsätze, deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen sind als elektronisches Dokument über das sogenannte elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) einzureichen. Da bspw. der Insolvenzantrag i. d. R. jedoch im Namen der Ratsuchenden eingereicht wird und diese natürliche Personen sind, kann der Antrag weiterhin auch in Papierform eingereicht werden.
Im Gesundheitswesen wird die Digitalisierung im Rahmen der Telematikinfrastruktur umgesetzt.
Alle beschriebenen Digitalisierungsvorhaben müssen als Angebot für Bürger*innen vorgehalten werden. Sie ersetzen jedoch (zunächst?) nicht die „klassischen“ Zugangswege. Privatpersonen können weiterhin entscheiden, ob sie eine Leistung digital oder analog beantragen und in Anspruch nehmen.
Es ist dennoch eine unausweichliche Aufgabe, dass wir uns mit der Digitalisierung im Sozialwesen beschäftigen und auch positionieren, denn Digitalisierung und Soziale Arbeit stehen nicht in einem Widerspruch und das Thema Digitalisierung wird uns auch über die Pandemiezeit hinaus beschäftigen. „Da Digitalisierung alle Lebensbereiche und somit die Lebenswelten der Adressat*innen, der Sozial Arbeitenden und soziale Organisationen durchdringt und sich bestehende soziale Fragen von Machtverhältnissen, sozialer Gerechtigkeit und Teilhabe neu stellen, ist die Thematik in allen Bereichen der Sozialen Arbeit relevant. Sich einer Positionierung zu entziehen, ist nicht möglich. Auch Passivität und nichts tun, ist keine neutrale Position.“ (Doerk, Huber, Luginbühl, Sierre Barra, Stade, Steiner, Waldis, Schädler) Laut den Autor*innen dieses lesenswerten Diskussionspapiers zu Digitalisierung und Sozialer Arbeit gibt es durchaus ein großes Potential in der Sozialen Arbeit in Bezug auf die Digitalisierung. Sie stellen folgende Thesen auf:
- Soziale Arbeit ist aufgrund ihres komplexen Arbeitsfeldes prädestiniert und in der Pflicht, sich mit Fragen der Digitalisierung zu beschäftigen
- Soziale Arbeit muss sich unter Bedingungen der Digitalisierung selbst in Disziplin und Profession transformieren
- Soziale Arbeit befasst sich sowohl mit Vor- wie auch mit Nachteilen der Digitalisierung
- Soziale Arbeit pflegt einen sensiblen und bewussten Umgang mit Informationen und Daten
- Soziale Arbeit nutzt und schafft wissenschaftliche Grundlagen zu gesellschaftlichem Wandel
- Soziale Arbeit behandelt Digitalisierung in ihren Aus- und Weiterbildungsgängen umfassend und erarbeitet mit der Praxis Qualitätsstandards sowie fachlich adäquate Methoden
Wir haben nun die Chance uns zu positionieren, die Interpretationsmacht in Digitalisierungsprozessen zu gewinnen und uns für die Bedarfe unserer Zielgruppen einzusetzen, indem wir uns aktiv mit der Thematik beschäftigen – ergreifen wir sie!