2. Februar 2018

Kredit für jedermann, auch bei Pfändungen, auch bei schlechter SCHUFA! Schuldnerberatung und Insolvenzverfahren sofort, nur noch an einen Gläubiger zahlen!“

So versprechen Anzeigen in Zeitungen die Lösung für das aktuelle Schuldenproblem. Die Betrüger haben gemerkt: Niemand ist so arm, dass man ihn nicht noch übers Ohr hauen könnte!

Wenn Sie Schulden haben, müssen Sie damit rechnen, dass sich unseriöse „Finanz“-Dienstleister gezielt an Sie wenden. Es wird Ihnen vorgegaukelt, dass Sie auch in schwierigen finanziellen Situationen einen Kredit erhalten können oder die Möglichkeit der Schuldbefreiung besteht.

Wir raten Ihnen jedoch dringend: Hände weg von solchen Angeboten!

Es geht diesen Anbietern regelmäßig nicht um die Vermittlung eines Kredites, einer Schuldenregulierung oder ähnliches, dies geschieht nur in den seltensten Fällen. Vielmehr geht es um das Abzocken von „Vermittlungsgebühren“, „Bearbeitungsgebühren“, den Abschluss von Versicherungsverträgen („wenn Sie hier diese Unfallversicherung unterschreiben, sind Ihre Chancen auf den gewünschten Kredit viel höher!“) oder um irgendetwas anderes, mit dem man in unseriöser Weise Geld machen kann.

Wenn Sie bereits einen solchen Vertrag unterschrieben haben, wenden Sie sich möglichst schnell an die Schuldnerberatung oder eine Verbraucherzentrale. Es besteht eventuell die Möglichkeit, den entstandenen Schaden wieder gut zu machen oder zu begrenzen!

Auch wenn Sie sich in einer schwierigen finanziellen Lage befinden sollten Sie das Beratungsangebot genau prüfen. Ein solide Beratungsstelle wie wir arbeitet nach folgenden Grundsätzen:

  1. Die Beratung ist umfassend

Sämtliche Schulden werden mit Ihnen umfassend erörtert und überprüft. Der Kontakt mit den Gläubigern wird aufgenommen.

Sicherung Ihres Einkommens, Haushaltsberatung, lebenspraktische und psychosoziale Beratung und Begleitung gehören genau so wie die Regulierung der Schulden zum Beratungsangebot.

  1. Die Beratung ist für Sie kostenfrei

Wenn von Ihnen Mitgliedsbeiträge, Bearbeitungsgebühren oder Einmalbeträge verlangt werden, ist Vorsicht geboten.

  1. Der Träger der Beratungsstelle ist ersichtlich und bekannt

Solide Beratungsstellen werden von Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen, Kommunen und Landkreisen getragen.

Vereine, die Schuldnerberatung anbieten, sind Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden, im Wesentlichen Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz. Diese stehen auch für die fachliche Qualität der Beratung ein und organisieren die Fort- und Weiterbildung der Berater*innen. Schauen Sie genau hin, lassen Sie sich nicht täuschen von sozial klingenden Namen!

  1. Insolvenzberatung bedarf der Zulassung

Wer Ihnen Insolvenzberatung anbietet oder verspricht, muss über eine Genehmigung eines Bundeslandes, in Baden-Württemberg über die Anerkennung des zuständigen Insolvenzgerichtes, verfügen. Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen haben die Erlaubnis zur Rechtsberatung. Eine Schuldnerberatung ohne diese Erlaubnis ist sinnlos.

 

Hier finden Sie die Broschüre des BMFSFJ zu Geschäften mit der Armut.