(Verschuldungslexikon) Das Autoleasing unterscheidet sich von der Autofinanzierung dadurch, dass kein Kaufvertrag, sondern ein besonderer Mietvertrag geschlossen wird. Deshalb wird die leasingnehmende Person nicht Eigentümer*in des Fahrzeugs. Die*der Leasingnehmer*in ist aber Fahrzeughalter*in.
Viele Autoleasingangebote ähneln heute den sogenannte Ballonkrediten bei einer Autofinanzierung. Es wird manchmal eine Anzahlung verlangt, dann folgt die Phase, in der die Leasingraten gezahlt werden müssen. Anschließend kann die leasingnehmende Person wählen, ob das Auto weiter geleast, gekauft oder zurückgegeben werden soll.
Für den Leasingzeitraum werden Bedingungen gestellt (z. B. max. 10.000 km pro Jahr, Fahrzeugzustand bei Rückgabe, …). Bei Rückgabe des Fahrzeuges können deshalb erhebliche Kosten entstehen, wenn das Fahrzeug diesen Bedingungen nicht entspricht! (Restwertrisiko). Außerdem wird häufig vorgegeben, wann und wo das Auto zur Inspektion gebracht werden muss (Markenwerkstatt). Da man beim Leasingfahrzeug nicht Eigentümer*in, sondern nur Nutzer*in ist, kann man in vielen Punkten nicht selbst entscheiden.
Vorsicht:
Wenn die Leasingraten nicht mehr bezahlt werden können, wird der Leasingvertrag meist nach 2 offenen Raten gekündigt. Dann werden aber hohe Schadensersatzforderungen für die Restlaufzeit des Leasingvertrages fällig! Ein vorzeitiger Ausstieg aus einem Leasingvertrag ist praktisch nicht möglich!
Manche Leasingverträge können auf eine andere Person übertragen werden. Dazu muss man aber erstmal jemanden finden, für den dieser Leasingvertrag attraktiv ist. Im Internet gibt es Portale, die solche Leasingübernahmen vermitteln.
Die steuerlichen Vorteile, die ein Leasingvertrag gegenüber einer Finanzierung bietet, können nur von Selbständigen genutzt werden. Für Privatpersonen gibt es keinen Vorteil.
Leasingverträge werden zunehmend mit Versicherungsleistungen, Wartungsfreiheit und sonstigen Leistungen gekoppelt. Hier sollte ganz genau hingeschaut werden, ob und wie viel man dadurch tatsächlich spart.