17. Juli 2021

Stefan Freeman, Esslingen und Senior-Prof. Dr. iur. Dieter Zimmermann, EH Darmstadt

Alle 130 im Verband der Vereine Creditreform e.V. (VVC) zusammengeschlossenen Inkassodienstleister werden die von der Schuldnerberatung seit vielen Jahren wieder und wieder beanstandeten Positionen „Schreibenkosten“, „Telefonkosten“ und „sonstige belegbaren Ausgaben“ aus sämtlichen Forderungsaufstellungen in aktiv betriebenen Fällen, sei es in laufender Beitreibung oder mit laufenden Ratenzahlungen, entfernen!

Diese erfreuliche Nachricht stellt das Ergebnis einer über Jahre hinweg sehr kontrovers geführten Auseinandersetzung mit zahlreichen Creditreform-Vereinen dar. Nachdem die Beschwerdestelle des BDIU trotz mehrerer Beschwerden der Verfasser nicht für Abhilfe sorgen konnte, führte letztlich eine Intervention über die Ombudsfrau des BDIU zum Erfolg. Wie Frau Brigitte Zypries, Ombudsfrau des BDIU in einem Schreiben an Prof. Zimmermann mitteilt, hat sich die Geschäftsleitung des VVC gegenüber dem BDIU wie folgt positioniert:

„Aufgrund der Initiative des BDIU (sowie) nach intensiven Diskussionen in unseren hausinternen Gremien [sind wir] zu der Überzeugung gelangt, dass das Bestehen einer Rechtsgrundlage für die fraglichen Kostenpositionen unter Berücksichtigung Ihrer Argumentation in der Tat zumindest zweifelhaft ist, so dass wir auch nicht weiter daran festhalten wollen. Demgemäß haben wir nun hausintern ausdrücklich festgelegt, dass die beanstandeten Positionen „Schreibenkosten“, „Telefonkosten“ und „sonstige belegbare Auslagen“ aus sämtlichen Forderungsaufstellungen aller 130 Vereine Creditreform entfernt werden. Umgesetzt haben wir diese Aktion durch entsprechende technische Maßnahmen. Zukünftig sollte es also keine Forderungsaufstellungen der Vereine Creditreform mehr geben, in denen diese Positionen enthalten sind.“

Das heißt, in allen Bestandsfällen, die sich noch in der Beitreibung oder im Abzahlungsprozess befinden, sollten die monierten Auslagen bereits bundesweit und von sämtlichen Creditreform-Vereinen storniert sein bzw. in den nächsten Wochen storniert werden. Eines Antrags bzw. einer Beschwerde bedarf es hierzu ausdrücklich nicht!

Wir bitten die Schuldnerberatungspraxis, die praktische Umsetzung kritisch zu beobachten und uns ggf. Verstöße zu melden!
Der BDIU hat angeboten, bei auftretenden Problemen in diesem Themenkreis wieder tätig zu werden.

In diesem Beschwerdeverfahren nicht geklärt wurden weitere Auslagenposten, die in Forderungsabrechnungen von mindestens einem Creditreform-Verein standardmäßig auftauchen. Dabei geht es um:

  • Nachgerichtliche „Recherchekosten“ in Höhe von 21€ sowie
  • Nachgerichtliche „Mahnkosten des Gläubigers“ in Höhe von 15€.
    Angeblich soll hier von Gläubigerseite selbst nach der Titulierung noch mehrfach gemahnt worden sein, obwohl das gerichtliche Mahnverfahren über das beauftragte Inkassounternehmen beantragt wurde, darin bereits vorgerichtliche Gläubigermahnkosten in gleicher Höhe tituliert worden sind und der Creditreform-Verein kontinuierlich mit der Beitreibung beauftragt war.

Der BDIU hat über diese Punkte ein weiteres Beschwerdeverfahren eingeleitet. Sollten diese Auslagenposten fingiert worden sein, besteht sogar der Verdacht eines gewerbsmäßigen Betruges.

Sollten in der Beratungspraxis ähnliche Creditreform-Praktiken beobachtet werden, wären die Verfasser für entsprechende Unterlagen dankbar!