28. Juni 2007

Das Papier einer Arbeitsgruppe des Fachausschusses Schuldnerberatung des DW-EKD ist nun als offizielles Papier des DW-EKD veröffentlicht worden.

Das Sozialrecht sieht die Leistungsarten Dienst-, Sach- und Geldleistungen vor (§ 11 SGB I). Soziale Schuldnerberatung der Diakonie ist ein Angebot der Diakonie, das subsidiär im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge erbracht wird. So gesehen könne Schuldnerberatung ohne Weiteres als soziale Dienstleistung angesehen werden.

Für den Fachausschuss Schuldnerberatung der Diakonie wird der Dienstleistungsbegriff im allgemeinen Sprachgebrauch und in seiner eigentlichen – lt. Fachausschuss nämlich ökonomischen – Bestimmung dem nicht gerecht, was Schuldnerberatung der Diakonie ausmacht. Der Fachausschuss Schuldnerberatung der Diakonie hat sich daher mit der Frage befasst, ob diakonische Schuldnerberatung eine Dienstleistung ist. Die Überlegungen enthalten neben einer Klärung des ökonomischen Dienstleistungsbegriffes insbesondere eine Auseinandersetzung mit der diakonischen Begründung der Schuldnerberatung in der Diakonie.

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